Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren, ist das Arbeitslosengeld (umgangssprachlich ALG I) die wichtigste Leistung zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts. Es handelt sich hierbei um eine **Versicherungsleistung**, auf die Sie durch Ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung einen Anspruch erworben haben. Diese Seite erklärt die wichtigsten Voraussetzungen.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Autor:Sozial-Lotse Team•Letzte Aktualisierung:
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I?
Um Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) zu erhalten, müssen Sie **alle vier folgenden Voraussetzungen** erfüllen:
Sie müssen **arbeitslos** sein (also ohne Beschäftigungsverhältnis).
Sie müssen sich bei der Agentur für Arbeit **persönlich arbeitslos gemeldet** haben.
Sie müssen die **Anwartschaftszeit** erfüllt haben.
Sie müssen der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen und **Eigenbemühungen** nachweisen.
Die Anwartschaftszeit: Wie lange muss man gearbeitet haben?
Die Anwartschaftszeit ist die Mindestversicherungszeit, die Sie benötigen, um einen Anspruch zu erwerben. Sie haben die Anwartschaftszeit erfüllt, wenn Sie in der **Rahmenfrist von 30 Monaten** vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit **mindestens 12 Monate** in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben.
Rahmenfrist: Die 30 Monate direkt vor Eintritt der Arbeitslosigkeit.
Versicherungspflichtverhältnis: In der Regel eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Es können aber auch andere Zeiten zählen, z.B.:
Zeiten des Krankengeldbezugs
Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes
Zeiten der Kindererziehung (bis zum 3. Lebensjahr des Kindes)
Zeiten freiwilliger Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung
Kurze Anwartschaftszeit: Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei vielen befristeten Jobs) kann auch eine kürzere Anwartschaftszeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 30 Monate ausreichen (§ 142 Abs. 2 SGB III).
Anspruchsdauer: Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?
Die Dauer Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld I hängt davon ab, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren versicherungspflichtig waren und wie alt Sie sind (§ 147 SGB III).
Versicherungspflichtverhältnisse in den letzten 5 Jahren
Anspruchsdauer (für Personen unter 50 Jahren)
Anspruchsdauer (für Personen ab 50 Jahren)
12 Monate
6 Monate
6 Monate
16 Monate
8 Monate
8 Monate
20 Monate
10 Monate
10 Monate
24 Monate
12 Monate
12 Monate
30 Monate
-
15 Monate (ab 50 J.)
36 Monate
-
18 Monate (ab 55 J.)
48 Monate
-
24 Monate (ab 58 J.)
Höhe des Arbeitslosengeldes: Wie wird sie berechnet?
Die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes ist ein prozentualer Anteil Ihres letzten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts. Der Prozess ist grob wie folgt:
Bemessungszeitraum: In der Regel werden die letzten 12 Monate vor Entstehung des Anspruchs betrachtet.
Bemessungsentgelt: Das durchschnittliche Bruttoentgelt pro Tag, das in diesem Zeitraum erzielt wurde, wird ermittelt.
Leistungsentgelt: Vom Bemessungsentgelt werden pauschalierte Sozialversicherungsbeiträge (ca. 21%), Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen. Das Ergebnis ist das fiktive Nettoentgelt.
Leistungssatz:
Sie erhalten **60 %** des Leistungsentgelts.
Wenn Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner mindestens ein Kind haben, für das Kindergeldanspruch besteht, erhalten Sie **67 %** des Leistungsentgelts.
Fehler bei der Berechnung des Bemessungsentgelts oder der Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen sind häufige Gründe für einen zu niedrigen Leistungsanspruch. Hier kann sich ein Widerspruch lohnen.
Pflichten während des Leistungsbezugs
Während Sie Arbeitslosengeld I beziehen, haben Sie bestimmte Pflichten. Dazu gehören vor allem:
Eigenbemühungen: Sie müssen aktiv nach einer neuen Beschäftigung suchen und Ihre Bemühungen nachweisen.
Verfügbarkeit: Sie müssen für die Vermittlung durch die Agentur für Arbeit erreichbar sein.
Meldepflicht: Sie müssen Termine bei der Agentur für Arbeit wahrnehmen.
Verletzen Sie diese Pflichten ohne wichtigen Grund, kann die Agentur für Arbeit eine **Sperrzeit** verhängen, in der Sie keine Leistungen erhalten.
Was tun bei Problemen mit dem Bescheid?
Wenn Ihr Antrag auf ALG I abgelehnt wurde oder Sie mit der Berechnung der Höhe oder Dauer nicht einverstanden sind, sollten Sie Widerspruch einlegen. Unsere Generatoren helfen Ihnen dabei:
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Checkliste – Arbeitslosengeld: Anspruch, Dauer und Höhe
Fallbeispiele
Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe, Herausforderungen und Lösungswege. Diese Beispiele dienen der Orientierung — jeder Fall ist vereinfacht dargestellt.
Beispiel 1 – Anspruch nach befristetem Vertrag
Ausgangslage: Herr Lange, 34, arbeitet seit vier Jahren in Vollzeit mit immer wieder verlängerten Befristungen. Kurz vor Ablauf des letzten Vertrags erfährt er, dass nicht mehr verlängert wird.
Problem: „Ich dachte, nach einem befristeten Vertrag habe ich gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.“ Er meldet sich erst zwei Wochen vor Vertragsende arbeitssuchend und hat Sorge vor einer Sperrzeit und einer verkürzten Bezugsdauer.
Maßnahme: Er meldet sich sofort online arbeitssuchend und am ersten Tag ohne Job persönlich arbeitslos. Beim Termin weist er nach, dass er die Kündigungsinformation spät erhalten hat und bereits seit Jahren versicherungspflichtig beschäftigt war.
Ergebnis: Die Agentur erkennt die volle Anwartschaftszeit an und bewilligt Arbeitslosengeld für 12 Monate, ohne zusätzliche Sperrzeit. Für Herrn Lange ist das eine spürbare finanzielle Entlastung, bis er eine neue Stelle findet.
Beispiel 2 – Höhe des Arbeitslosengeldes nachberechnet
Ausgangslage: Frau Becker, 45, verliert ihre Stelle im Verkauf. Im Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit wirkt das Arbeitslosengeld deutlich niedriger als von ihr erwartet.
Problem: „Da fehlen doch mein Weihnachtsgeld und die Zuschläge!“ Sie vermutet, dass nicht alle Entgeltbestandteile im Bemessungszeitraum berücksichtigt wurden, ist aber unsicher, wie sie das prüfen kann.
Maßnahme: Sie nutzt einen Online-Arbeitslosengeldrechner und vergleicht das Ergebnis mit dem Bescheid. Mit ausgedruckten Lohnabrechnungen bittet sie die Agentur schriftlich um Überprüfung der Berechnung und um einen korrigierten Bescheid.
Ergebnis: Nach der Neuberechnung steigen ihre Leistungen um rund 120 Euro im Monat, weil Sonderzahlungen jetzt korrekt einfließen. Frau Becker fühlt sich ernst genommen und hat etwas mehr Spielraum in ihrem Haushaltsbudget.
Hinweis: Frühzeitig arbeitssuchend und arbeitslos melden, Unterlagen sammeln und Bewilligungsbescheide immer genau prüfen. Bei Unklarheiten schriftlich nachfragen oder Beratung in Anspruch nehmen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und II?
Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung, die Sie erhalten, wenn Sie zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und die Anwartschaftszeit erfüllen. Die Höhe richtet sich nach Ihrem letzten Gehalt. Arbeitslosengeld II (ALG II), umgangssprachlich "Bürgergeld", ist eine steuerfinanzierte staatliche Grundsicherung, die bei Bedürftigkeit gezahlt wird und unabhängig von vorherigen Einzahlungen ist. ALG II wird oft als ergänzende Leistung gezahlt, wenn das ALG I nicht ausreicht oder der Anspruch auf ALG I abgelaufen ist.
Was ist die Anwartschaftszeit und wie lange dauert sie?
Die Anwartschaftszeit ist die Mindestzeit, die Sie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben müssen, um einen Anspruch auf ALG I zu haben. In der Regel müssen Sie in den letzten 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Verhältnis gestanden haben. In Ausnahmefällen können auch 6 Monate ausreichen.
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld I?
Die Dauer des Leistungsbezugs hängt von der Dauer Ihrer vorherigen Beschäftigung und Ihrem Alter ab. Haben Sie mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet, erhalten Sie mindestens 6 Monate lang Arbeitslosengeld I. Bei längerer Beitragszahlung und einem höheren Alter kann der Anspruch auf bis zu 24 Monate steigen.
Wie hoch ist mein Arbeitslosengeld I?
Die Höhe des Arbeitslosengeldes I beträgt 60% Ihres letzten pauschalierten Nettoentgelts. Wenn Sie Kinder haben, erhöht sich der Satz auf 67%.