Arbeitslosengeld: Anspruch, Dauer und Höhe

Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren, ist das Arbeitslosengeld (umgangssprachlich ALG I) die wichtigste Leistung zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts. Es handelt sich hierbei um eine **Versicherungsleistung**, auf die Sie durch Ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung einen Anspruch erworben haben. Diese Seite erklärt die wichtigsten Voraussetzungen.

Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I?

Um Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) zu erhalten, müssen Sie **alle vier folgenden Voraussetzungen** erfüllen:

  1. Sie müssen **arbeitslos** sein (also ohne Beschäftigungsverhältnis).
  2. Sie müssen sich bei der Agentur für Arbeit **persönlich arbeitslos gemeldet** haben.
  3. Sie müssen die **Anwartschaftszeit** erfüllt haben.
  4. Sie müssen der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen und **Eigenbemühungen** nachweisen.

Die Anwartschaftszeit: Wie lange muss man gearbeitet haben?

Die Anwartschaftszeit ist die Mindestversicherungszeit, die Sie benötigen, um einen Anspruch zu erwerben. Sie haben die Anwartschaftszeit erfüllt, wenn Sie in der **Rahmenfrist von 30 Monaten** vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit **mindestens 12 Monate** in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben.

Kurze Anwartschaftszeit: Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei vielen befristeten Jobs) kann auch eine kürzere Anwartschaftszeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 30 Monate ausreichen (§ 142 Abs. 2 SGB III).

Anspruchsdauer: Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?

Die Dauer Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld I hängt davon ab, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren versicherungspflichtig waren und wie alt Sie sind (§ 147 SGB III).

Versicherungspflichtverhältnisse in den letzten 5 Jahren Anspruchsdauer (für Personen unter 50 Jahren) Anspruchsdauer (für Personen ab 50 Jahren)
12 Monate 6 Monate 6 Monate
16 Monate 8 Monate 8 Monate
20 Monate 10 Monate 10 Monate
24 Monate 12 Monate 12 Monate
30 Monate - 15 Monate (ab 50 J.)
36 Monate - 18 Monate (ab 55 J.)
48 Monate - 24 Monate (ab 58 J.)

Höhe des Arbeitslosengeldes: Wie wird sie berechnet?

Die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes ist ein prozentualer Anteil Ihres letzten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts. Der Prozess ist grob wie folgt:

  1. Bemessungszeitraum: In der Regel werden die letzten 12 Monate vor Entstehung des Anspruchs betrachtet.
  2. Bemessungsentgelt: Das durchschnittliche Bruttoentgelt pro Tag, das in diesem Zeitraum erzielt wurde, wird ermittelt.
  3. Leistungsentgelt: Vom Bemessungsentgelt werden pauschalierte Sozialversicherungsbeiträge (ca. 21%), Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen. Das Ergebnis ist das fiktive Nettoentgelt.
  4. Leistungssatz:
    • Sie erhalten **60 %** des Leistungsentgelts.
    • Wenn Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner mindestens ein Kind haben, für das Kindergeldanspruch besteht, erhalten Sie **67 %** des Leistungsentgelts.

Fehler bei der Berechnung des Bemessungsentgelts oder der Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen sind häufige Gründe für einen zu niedrigen Leistungsanspruch. Hier kann sich ein Widerspruch lohnen.

Pflichten während des Leistungsbezugs

Während Sie Arbeitslosengeld I beziehen, haben Sie bestimmte Pflichten. Dazu gehören vor allem:

Verletzen Sie diese Pflichten ohne wichtigen Grund, kann die Agentur für Arbeit eine **Sperrzeit** verhängen, in der Sie keine Leistungen erhalten.

Was tun bei Problemen mit dem Bescheid?

Wenn Ihr Antrag auf ALG I abgelehnt wurde oder Sie mit der Berechnung der Höhe oder Dauer nicht einverstanden sind, sollten Sie Widerspruch einlegen. Unsere Generatoren helfen Ihnen dabei: