Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren, ist das Arbeitslosengeld (umgangssprachlich ALG I) die wichtigste Leistung zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts. Es handelt sich hierbei um eine **Versicherungsleistung**, auf die Sie durch Ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung einen Anspruch erworben haben. Diese Seite erklärt die wichtigsten Voraussetzungen.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Um Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) zu erhalten, müssen Sie **alle vier folgenden Voraussetzungen** erfüllen:
Die Anwartschaftszeit ist die Mindestversicherungszeit, die Sie benötigen, um einen Anspruch zu erwerben. Sie haben die Anwartschaftszeit erfüllt, wenn Sie in der **Rahmenfrist von 30 Monaten** vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit **mindestens 12 Monate** in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben.
Kurze Anwartschaftszeit: Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei vielen befristeten Jobs) kann auch eine kürzere Anwartschaftszeit von 6 Monaten innerhalb der letzten 30 Monate ausreichen (§ 142 Abs. 2 SGB III).
Die Dauer Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld I hängt davon ab, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren versicherungspflichtig waren und wie alt Sie sind (§ 147 SGB III).
Versicherungspflichtverhältnisse in den letzten 5 Jahren | Anspruchsdauer (für Personen unter 50 Jahren) | Anspruchsdauer (für Personen ab 50 Jahren) |
---|---|---|
12 Monate | 6 Monate | 6 Monate |
16 Monate | 8 Monate | 8 Monate |
20 Monate | 10 Monate | 10 Monate |
24 Monate | 12 Monate | 12 Monate |
30 Monate | - | 15 Monate (ab 50 J.) |
36 Monate | - | 18 Monate (ab 55 J.) |
48 Monate | - | 24 Monate (ab 58 J.) |
Die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes ist ein prozentualer Anteil Ihres letzten durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts. Der Prozess ist grob wie folgt:
Fehler bei der Berechnung des Bemessungsentgelts oder der Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen sind häufige Gründe für einen zu niedrigen Leistungsanspruch. Hier kann sich ein Widerspruch lohnen.
Während Sie Arbeitslosengeld I beziehen, haben Sie bestimmte Pflichten. Dazu gehören vor allem:
Verletzen Sie diese Pflichten ohne wichtigen Grund, kann die Agentur für Arbeit eine **Sperrzeit** verhängen, in der Sie keine Leistungen erhalten.
Wenn Ihr Antrag auf ALG I abgelehnt wurde oder Sie mit der Berechnung der Höhe oder Dauer nicht einverstanden sind, sollten Sie Widerspruch einlegen. Unsere Generatoren helfen Ihnen dabei: