Zahlungsaufschub beantragen – so bitten Sie richtig um Fristverlängerung
Eine unerwartete Rechnung kommt oft zur falschen Zeit.
Bevor Mahngebühren oder Inkasso folgen, ist der beste Schritt: offen und frühzeitig um Zahlungsaufschub bitten.
Ein ehrliches, höfliches Schreiben wirkt meist besser als Schweigen – und zeigt Ihre Zahlungsbereitschaft.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an eine Schuldnerberatung oder einen Rechtsanwalt.
Autor:Sozial-Lotse Team•Letzte Aktualisierung:
Was bedeutet „Zahlungsaufschub“?
Ein Zahlungsaufschub ist eine kurzfristige Verlängerung der Zahlungsfrist für eine fällige Rechnung.
Sie bitten Ihren Gläubiger darum, den Betrag einige Tage oder Wochen später zu zahlen – ohne rechtliche Verpflichtung seinerseits.
Der Aufschub ist also eine freiwillige Kulanzentscheidung.
Warum frühzeitig um Aufschub bitten?
Vermeidung von Mahnkosten: Frühzeitige Kommunikation stoppt oft den Mahnprozess.
Schutz Ihrer Bonität: Offene Kommunikation verhindert negative Schufa-Einträge.
Erhalt der Kundenbeziehung: Unternehmen schätzen Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit.
Innere Ruhe: Sie handeln aktiv statt passiv – das reduziert Stress und Unsicherheit.
Wie lange kann ich um Zahlungsaufschub bitten?
Kurze Fristen sind realistisch und erhöhen die Erfolgschancen:
🗓️ 7–14 Tage – üblich und meist problemlos genehmigt.
🗓️ 3–4 Wochen – nur bei nachvollziehbarer Begründung (z. B. verspäteter Gehaltseingang).
Damit Ihr Schreiben überzeugt, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Schnell reagieren: Senden Sie Ihr Schreiben, bevor die Rechnung überfällig ist.
Schriftlich formulieren: Eine E-Mail oder ein Brief ist verbindlicher als ein Anruf.
Kurz und ehrlich bleiben: Erklären Sie den Grund – z. B. „ungeplanter Engpass“, „verzögerte Zahlung vom Arbeitgeber“.
Ein konkretes Datum nennen: Das zeigt Planung und Verlässlichkeit.
Dank und Höflichkeit: Freundlichkeit öffnet Türen – auch bei Finanzthemen.
Beispiel: So könnte Ihre Anfrage aussehen
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer kurzfristigen finanziellen Engpasssituation bitte ich um einen kurzen Zahlungsaufschub für die Rechnung Nr. 12345 über 240 Euro bis zum 15. November 2025.
Ich versichere, dass der Betrag spätestens bis zu diesem Termin vollständig beglichen wird.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name]
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Bei kleineren Unternehmen oder wenn Sie die Ansprechpartner persönlich kennen, kann ein kurzer Anruf hilfreich sein.
Wichtig: Halten Sie den Gesprächsverlauf schriftlich fest (z. B. durch eine E-Mail-Bestätigung).
Vermeiden Sie Zahlungsstillstand – das führt schnell zu Mahnverfahren oder Inkasso.
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Checkliste – Um Zahlungsaufschub bitten: So verlängern Sie eine Rechnungsfrist
Fallbeispiele
Kurz und anonymisierte Praxisfälle zeigen typische Abläufe, Herausforderungen und Lösungswege. Diese Beispiele dienen der Orientierung — jeder Fall ist vereinfacht dargestellt.
Beispiel 1 – Die Autowerkstatt-Rechnung
Ausgangslage: Herr Weber muss sein Auto reparieren lassen (Kosten: 800 €), das er für den Weg zur Arbeit braucht. Sein Gehalt kommt aber erst in 10 Tagen, die Rechnung ist "sofort fällig".
Problem: Er kann das Auto nicht abholen, ohne zu bezahlen (Werkstattrecht), oder riskiert Mahngebühren, wenn er es auf Rechnung mitnimmt und spät zahlt.
Maßnahme: Er spricht vor Auftragserteilung mit dem Meister: „Ich kann die 800 € erst am Monatsende zahlen. Ist es okay, wenn ich das Auto heute mitnehme und Ihnen das schriftlich zusichere?“
Ergebnis: Da Herr Weber Stammkunde ist und offen fragt, stimmt der Meister zu. Hätte er das Auto einfach mitgenommen und nicht gezahlt, hätte er eine Mahnung und Ärger riskierst.
Beispiel 2 – Miete später zahlen
Ausgangslage: Frau Graf (Mieterin) hat durch einen Jobwechsel im Mai eine Lücke im Gehaltseingang. Die Miete für Juni kann sie nicht pünktlich zum 3. Werktag überweisen.
Problem: Unpünktliche Mietzahlungen sind ein Abmahngrund und können langfristig zur Kündigung führen.
Maßnahme: Sie schreibt dem Vermieter zwei Wochen vorher: „Wegen Arbeitgeberwechsel kommt mein Gehalt diesen Monat später. Ich bitte um Erlaubnis, die Junimiete ausnahmsweise erst am 20.06. zu überweisen.“
Ergebnis: Der Vermieter bedankt sich für die Info und stimmt zu. Er weiß nun Bescheid und schickt keine Mahnung raus. Das Mietverhältnis bleibt unbelastet.
Hinweis: Bei großen Unternehmen (Telekom, Versandhäuser) hilft oft ein Anruf im Kundencenter. Die Mitarbeiter können im System oft ein „Zahlungsziel“ unkompliziert um 14 Tage verschieben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange kann ich um Zahlungsaufschub bitten?
Kurze Fristen von 7 bis 14 Tagen sind üblich. Längere Aufschübe sollten gut begründet werden.
Ist der Gläubiger verpflichtet, dem Aufschub zuzustimmen?
Nein. Die Entscheidung liegt beim Gläubiger, meist auf Kulanzbasis. Freundliche Kommunikation erhöht die Chancen.
Sollte ich anrufen oder lieber schreiben?
Schriftlich ist besser – Sie haben so einen Beweis und können professionell auftreten.
Was tun bei Ablehnung?
Bieten Sie stattdessen eine Ratenzahlung oder Stundung an. Das zeigt Zahlungsbereitschaft.
Geht das auch nach einer Mahnung?
Ja. Eine höfliche Anfrage kann selbst nach einer Mahnung noch erfolgreich sein – probieren Sie es immer!