Familien mit geringem Einkommen können beim zuständigen Jugendamt beantragen, dass die Elternbeiträge für die Kita, den Hort oder die Tagespflege ganz oder teilweise übernommen werden. Die genauen Regelungen sind je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich.
Frist wahren! Die Übernahme oder Ermäßigung der Kosten wird in der Regel erst ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag gestellt wird. Unser Generator erstellt einen formlosen Erstantrag, mit dem Sie diese wichtige Frist wahren können.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
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