Fachlich geprüft | Stand: 27.04.2026
Direkt zum kostenlosen Kita-Kosten-Check springenDie Betreuung der Kinder ist der Schlüssel zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Doch die monatlichen Kosten für Krippe, Kindergarten oder Hort können ein tiefes Loch in die Familienkasse reißen. Das Problem: In Deutschland gibt es keine einheitlichen Kita-Gebühren. Jede Kommune und jeder Träger hat eigene Regeln, Einkommensstaffelungen und Geschwisterrabatte.
Planen Sie Ihr Familienbudget: Da die Gebührenordnungen oft schwer zu durchschauen sind, bietet Ihnen dieses Tool einen flexiblen Rechner. Sie können die Parameter (z. B. Stundensatz, Einkommensstufe, Rabatte) an die Satzung Ihrer eigenen Stadt anpassen, um Ihre voraussichtlichen monatlichen Betreuungskosten grob zu überschlagen.
Bevor Sie rechnen, prüfen Sie unbedingt, ob Sie überhaupt zahlen müssen! Eine Heranziehung zu den Beiträgen ist gesetzlich ausgeschlossen, wenn Sie oder Ihr Kind Leistungen beziehen nach:
Wenn Ihre Familie eine dieser Leistungen erhält, müssen Sie beim zuständigen Jugendamt lediglich einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen. Die Betreuung ist dann für Sie kostenfrei!
Redaktionell geprüft am: 27.04.2026
Wichtig: Die Berechnung ist vereinfacht. Kommunale Satzungen unterscheiden z. B. nach Einkommensarten, Zeitkontingenten, Alterswechseln, Schulferien, Befreiungen, Höchstgrenzen und Sonderfällen. Verbindlich sind die lokalen Regelungen und Bescheide.
Das Gesetz schützt auch Familien mit geringem Einkommen knapp oberhalb der Sozialhilfegrenzen. Wenn Ihnen die Zahlung der Gebühren nicht zuzumuten ist, können Sie beim zuständigen Jugendamt (Wirtschaftliche Jugendhilfe) einen Antrag auf Erlass oder Übernahme der Teilnahmebeiträge wegen unzumutbarer Belastung stellen. Das Amt führt dann eine individuelle Einkommensberechnung durch.
Nein, das ist strikt getrennt. Die Befreiung nach § 90 SGB VIII betrifft nur die reinen Betreuungsgebühren. Die Kosten für das warme Mittagessen in der Kita (Verpflegungskostenpauschale) müssen Sie grundsätzlich selbst zahlen. Aber: Wenn Sie Bürgergeld, Wohngeld oder KiZ beziehen, werden die Kosten für das Mittagessen vollständig über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) übernommen!
Das ist ein toller Bonus! Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn einen Zuschuss zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern (Kindergarten, Krippe, Tagesmutter) zahlt, ist dieser Zuschuss komplett steuer- und sozialgabenfrei (§ 3 Nr. 33 EStG). Dies ist oft eine bessere Gehaltserhöhung als brutto mehr Geld auf dem Zettel zu haben.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardvorlagen zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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