Fachlich geprüft | Stand: 27.04.2026
Direkt zum kostenlosen UVG-Vorcheck springenWenn ein Elternteil nach einer Trennung den fälligen Kindesunterhalt nicht, nur unregelmäßig oder unvollständig zahlt, gerät der betreuende Elternteil oft in eine finanzielle Schieflage. Der Staat springt in diesen Fällen ein: Der Unterhaltsvorschuss sichert das finanzielle Minimum des Kindes ab und entlastet Alleinerziehende vom unmittelbaren Druck der ausbleibenden Zahlungen.
Sichern Sie die Versorgung Ihres Kindes: Der Unterhaltsvorschuss ist keine Almose, sondern eine gesetzliche Sozialleistung. Mit unserem Vorcheck können Sie in wenigen Schritten anonym prüfen, ob die Grundvoraussetzungen für den Erhalt von Unterhaltsvorschuss erfüllt sind und mit welcher monatlichen Summe Sie voraussichtlich kalkulieren können.
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nach dem UVG ist an strikte Bedingungen geknüpft:
Redaktionell geprüft am: 27.04.2026
Hinweis: Vereinfachte Vorprüfung. Das Jugendamt prüft Details (u. a. Mindestunterhalt, Mitwirkungspflichten, Vaterschaft, Aufenthalt, Anrechnung anderer Leistungen).
Die Höhe richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestunterhalt. Davon wird das volle Kindergeld (derzeit 250 Euro) abgezogen. Für 2026 ergeben sich daraus voraussichtlich folgende Beträge:
* Kinder bis 5 Jahre: ca. 230 €
* Kinder von 6 bis 11 Jahren: ca. 301 €
* Kinder von 12 bis 17 Jahren: ca. 395 €.
Wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nur Teilbeträge leistet, die geringer sind als der gesetzliche Unterhaltsvorschuss, zahlt das Jugendamt die Differenz als Unterhaltsvorschuss aus. Das Kind soll in jedem Fall den vollen Vorschussbetrag zur Verfügung haben.
Nein, nicht von Ihnen als betreuendem Elternteil oder vom Kind. Aber der zahlungspflichtige Elternteil schuldet dem Staat die gezahlten Beträge. Das Jugendamt wird versuchen, diese Schulden beim anderen Elternteil einzutreiben, sofern dieser leistungsfähig ist.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardvorlagen zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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