Unterhaltsvorschuss – Vorprüfung

Dieser Vorcheck zeigt dir in wenigen Schritten, ob Unterhaltsvorschuss (UVG) voraussichtlich in Frage kommt: wahrscheinlich, eher nicht oder unklar.

Wichtig: Es ist eine vereinfachte Orientierung. Maßgeblich sind das UVG und die Entscheidung des Jugendamts.

1. Kind & Haushalt

UVG ist grundsätzlich für alleinerziehende Haushalte gedacht.

2. Unterhalt durch den anderen Elternteil

Für den Vorcheck reicht eine grobe Angabe. Bei keinen oder klar zu niedrigen Zahlungen ist UVG eher denkbar.

3. Einkommen betreuender Elternteil
Sonderregel (12–17 Jahre): Hier wird u. a. geschaut, ob kein SGB-II-Bezug besteht oder mind. ca. 600 € eigenes Einkommen vorhanden ist.

Hinweis: Vereinfachte Vorprüfung. Das Jugendamt prüft Details (u. a. Mindestunterhalt, Mitwirkungspflichten, Vaterschaft, Aufenthalt, Anrechnung anderer Leistungen).

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