Rechner: Elterngeld berechnen (Basis & ElterngeldPlus)

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Fachlich geprüft | Stand: 27.04.2026

Direkt zum kostenlosen Elterngeld-Rechner springen

Die Vorfreude auf ein Kind ist riesig, doch die Frage der finanziellen Absicherung während der Elternzeit bereitet vielen Paaren und Alleinerziehenden Kopfzerbrechen. Das Elterngeld fängt den Einkommenswegfall nach der Geburt auf, damit Sie sich in den ersten Lebensmonaten voll und ganz auf Ihr Baby konzentrieren können.

Planen Sie Ihr Familienbudget: Mit unserem vereinfachten Elterngeld-Rechner können Sie grob überschlagen, wie hoch Ihr monatlicher Anspruch voraussichtlich ausfällt. Sie können verschiedene Szenarien vergleichen: Was passiert finanziell, wenn ich Basiselterngeld beziehe? Lohnt sich ElterngeldPlus, wenn ich in Teilzeit weiterarbeiten möchte?

WICHTIG: Die neue Einkommensgrenze & Mindestbeträge

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) unterliegt strengen Deckelungen. Beachten Sie diese harten Grenzen:

Strategie-Tipp: ElterngeldPlus bei Teilzeitarbeit. Wenn Sie während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten (bis maximal 32 Stunden pro Woche), ist das ElterngeldPlus fast immer die bessere Wahl. Beim Basiselterngeld würde Ihr Teilzeitgehalt extrem stark angerechnet werden, sodass Sie viel Geld verschenken. Beim ElterngeldPlus wird die Kürzung stark abgemildert, und Sie können den Bezugszeitraum strecken.
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner ist eine stark vereinfachte Schätzung für Ihre grobe Haushaltsplanung! Er berücksichtigt keine komplexen Detailregeln wie den Geschwisterbonus, Mehrlingszuschläge, den Partnerschaftsbonus oder das Ausklammern von Monaten wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit. Für eine rechtsverbindliche Berechnung und Antragsstellung nutzen Sie bitte ausschließlich das offizielle Portal "ElterngeldDigital" des Familienministeriums oder die lokale Elterngeldstelle.
Technischer Hinweis: Für die fehlerfreie Nutzung des interaktiven Rechners empfehlen wir Browser wie Chrome, Firefox oder Safari.

Redaktionell geprüft am: 27.04.2026

1. Grundeinstellungen

Gesetzlich gestaffelt (ca. 65–67 %) – hier als fixer Satz (50–80 % einstellbar).

2. Elternteil A
3. Elternteil B
4. Vergleich „arbeiten vs. Elterngeld“ (optional)

Wir vergleichen die Gesamtzahlung/Monat aus Elterngeld (A+B) mit eurem heutigen gemeinsamen Netto. Nur als grobe Orientierung.

Hinweis: Vereinfachtes Modell (keine Steuer-/SV-Betrachtung, keine Geschwister-/Mehrlingszuschläge, kein Partnerschaftsbonus, keine exakten Anrechnungsregeln bei Einkommen in Bezugsmonaten). Verbindlich sind die gesetzlichen Vorgaben und behördlichen Bescheide.

Ist Ihr Fall komplexer als eine Standard-Vorlage?

Unsere kostenlosen Generatoren sind perfekt für alltägliche Standardsituationen. Wenn Sie jedoch ein ganz individuelles Anliegen haben, versteckte Fristen in einem Bescheid prüfen lassen müssen oder Hilfe bei unverständlichem Beamtendeutsch brauchen, übernimmt unsere KI Clerion das für Sie.

Sie suchen kostenlose Infos oder Vorlagen? Hier finden Sie weitere Hilfsangebote:

Häufige Fragen (FAQ) zum Elterngeld

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Das Basiselterngeld wird für maximal 12 Monate gezahlt (14 Monate, wenn beide Partner Elternzeit nehmen und Einkommen wegfällt). Es ersetzt ca. 65 % bis 67 % des vorherigen Nettoeinkommens. Das ElterngeldPlus halbiert diesen monatlichen Auszahlungsbetrag, verdoppelt dafür aber die Bezugsdauer (aus einem Basismonat werden zwei Plus-Monate). Es ist besonders attraktiv, wenn Sie parallel in Teilzeit arbeiten.

Wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?

Ja. In den ersten 8 Wochen nach der Geburt erhalten Mütter in der Regel Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Arbeitgeberzuschuss (insgesamt 100 % des bisherigen Nettos). Diese Monate gelten zwingend als verbrauchte Basiselterngeld-Monate. Sie können in dieser Zeit also kein zusätzliches Elterngeld ausbezahlt bekommen.

Darf ich das Elterngeld auch bekommen, wenn ich Bürgergeld beziehe?

Wer vor der Geburt nicht gearbeitet hat, erhält den Mindestsatz von 300 Euro (Basiselterngeld). Beziehen Sie jedoch Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe, wird das Elterngeld in der Regel vollständig als Einkommen angerechnet, Sie haben also finanziell nichts zusätzlich. Ausnahme: Wenn Sie vor der Geburt gearbeitet haben, bleibt ein Elterngeldfreibetrag in Höhe Ihres vorherigen Einkommens (max. 300 Euro) anrechnungsfrei.

Quellen & offizielle Informationen

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardvorlagen zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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