Fachlich geprüft | Stand: 27.04.2026
Direkt zum kostenlosen Elterngeld-Rechner springenDie Vorfreude auf ein Kind ist riesig, doch die Frage der finanziellen Absicherung während der Elternzeit bereitet vielen Paaren und Alleinerziehenden Kopfzerbrechen. Das Elterngeld fängt den Einkommenswegfall nach der Geburt auf, damit Sie sich in den ersten Lebensmonaten voll und ganz auf Ihr Baby konzentrieren können.
Planen Sie Ihr Familienbudget: Mit unserem vereinfachten Elterngeld-Rechner können Sie grob überschlagen, wie hoch Ihr monatlicher Anspruch voraussichtlich ausfällt. Sie können verschiedene Szenarien vergleichen: Was passiert finanziell, wenn ich Basiselterngeld beziehe? Lohnt sich ElterngeldPlus, wenn ich in Teilzeit weiterarbeiten möchte?
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) unterliegt strengen Deckelungen. Beachten Sie diese harten Grenzen:
Redaktionell geprüft am: 27.04.2026
Hinweis: Vereinfachtes Modell (keine Steuer-/SV-Betrachtung, keine Geschwister-/Mehrlingszuschläge, kein Partnerschaftsbonus, keine exakten Anrechnungsregeln bei Einkommen in Bezugsmonaten). Verbindlich sind die gesetzlichen Vorgaben und behördlichen Bescheide.
Das Basiselterngeld wird für maximal 12 Monate gezahlt (14 Monate, wenn beide Partner Elternzeit nehmen und Einkommen wegfällt). Es ersetzt ca. 65 % bis 67 % des vorherigen Nettoeinkommens. Das ElterngeldPlus halbiert diesen monatlichen Auszahlungsbetrag, verdoppelt dafür aber die Bezugsdauer (aus einem Basismonat werden zwei Plus-Monate). Es ist besonders attraktiv, wenn Sie parallel in Teilzeit arbeiten.
Ja. In den ersten 8 Wochen nach der Geburt erhalten Mütter in der Regel Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Arbeitgeberzuschuss (insgesamt 100 % des bisherigen Nettos). Diese Monate gelten zwingend als verbrauchte Basiselterngeld-Monate. Sie können in dieser Zeit also kein zusätzliches Elterngeld ausbezahlt bekommen.
Wer vor der Geburt nicht gearbeitet hat, erhält den Mindestsatz von 300 Euro (Basiselterngeld). Beziehen Sie jedoch Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe, wird das Elterngeld in der Regel vollständig als Einkommen angerechnet, Sie haben also finanziell nichts zusätzlich. Ausnahme: Wenn Sie vor der Geburt gearbeitet haben, bleibt ein Elterngeldfreibetrag in Höhe Ihres vorherigen Einkommens (max. 300 Euro) anrechnungsfrei.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardvorlagen zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
Sie wissen nicht genau, wo Sie anfangen sollen?
Nutzen Sie unseren Digitalen Lotsen. Er führt Sie in wenigen Klicks zielsicher zum passenden Ratgeber, Rechner oder Generator für Ihr Anliegen.
💡 Fehler entdeckt oder ein technisches Problem? Helfen Sie uns, die Tools aktuell zu halten. Schreiben Sie uns gerne eine kurze Nachricht.