Ein schneller Klick im Internet, ein überzeugender Verkäufer am Telefon oder ein überraschender Besuch an der Haustür – Verträge werden im Alltag oft schneller geschlossen, als man es sich im Nachhinein wünscht. Wenn Sie eine Bestellung bereuen, das Kleingedruckte erst später gelesen haben oder Ihnen ein Abo aufgeschwatzt wurde, löst das verständlicherweise Stress aus.
Retten Sie Ihr Geld: Der Gesetzgeber schützt Sie vor übereilten Käufen. Bei sogenannten Fernabsatzverträgen und Haustürgeschäften steht Ihnen in der Regel ein bedingungsloses Widerrufsrecht zu. Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie in wenigen Sekunden ein rechtssicheres Widerrufsschreiben. Sie müssen dabei keinen Grund angeben – die Einhaltung der Frist genügt, um den Vertrag vollständig aufzulösen.
Handeln Sie zügig und prüfen Sie, ob Ihr Vertrag für einen Widerruf in Frage kommt:
Redaktionell geprüft am: 26.04.2026
Ja, in der Regel müssen Sie als Käufer die direkten Kosten der Rücksendung tragen (§ 357 Abs. 6 BGB). Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Händler sich freiwillig bereit erklärt, die Kosten zu übernehmen (z. B. durch Beilegen eines Retourenlabels) oder wenn er Sie vor Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß darüber informiert hat, dass Sie die Rücksendekosten tragen müssen.
Ja, Sie dürfen die Ware so prüfen, wie es Ihnen auch in einem Ladengeschäft möglich wäre (z. B. Kleidung anprobieren, einen Laptop einschalten). Wenn Sie die Ware jedoch darüber hinaus nutzen (z. B. Schuhe draußen tragen) und sie dadurch an Wert verliert, müssen Sie dem Verkäufer im Falle eines Widerrufs Wertersatz leisten.
Nein. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 355 BGB gilt ausschließlich für sogenannte Verbraucherverträge. Das bedeutet: Sie (als Privatperson) kaufen bei einem Unternehmer (einem gewerblichen Händler). Kaufen Sie etwas von einer anderen Privatperson (z. B. auf Flohmarkt-Plattformen), gibt es kein Widerrufsrecht.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardvorlagen zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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