Generator: Vertrag widerrufen (Online, Telefon & Haustürgeschäft)

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Ein schneller Klick im Internet, ein überzeugender Verkäufer am Telefon oder ein überraschender Besuch an der Haustür – Verträge werden im Alltag oft schneller geschlossen, als man es sich im Nachhinein wünscht. Wenn Sie eine Bestellung bereuen, das Kleingedruckte erst später gelesen haben oder Ihnen ein Abo aufgeschwatzt wurde, löst das verständlicherweise Stress aus.

Retten Sie Ihr Geld: Der Gesetzgeber schützt Sie vor übereilten Käufen. Bei sogenannten Fernabsatzverträgen und Haustürgeschäften steht Ihnen in der Regel ein bedingungsloses Widerrufsrecht zu. Mit unserem kostenlosen Generator erstellen Sie in wenigen Sekunden ein rechtssicheres Widerrufsschreiben. Sie müssen dabei keinen Grund angeben – die Einhaltung der Frist genügt, um den Vertrag vollständig aufzulösen.

WICHTIG: Die 14-Tage-Frist & Ausnahmen (§§ 355, 312g BGB)

Handeln Sie zügig und prüfen Sie, ob Ihr Vertrag für einen Widerruf in Frage kommt:

Erfolgs-Tipp: Der "Widerrufs-Joker" (§ 356 Abs. 3 BGB). Sind die 14 Tage schon abgelaufen? Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen genau! Wenn das Unternehmen Sie beim Kauf gar nicht, unvollständig oder fehlerhaft über Ihr Widerrufsrecht belehrt hat, beginnt die 14-Tage-Frist nicht zu laufen. Ihr Widerrufsrecht verlängert sich in diesem Fall automatisch auf 1 Jahr und 14 Tage.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool hilft Ihnen, die Erklärung des Widerrufs formgerecht zu verfassen, ersetzt jedoch keine rechtliche Prüfung Ihres individuellen Falles. Obwohl ein Widerruf per E-Mail zulässig ist, tragen Sie im Streitfall die Beweislast, dass das Schreiben rechtzeitig angekommen ist. Bei teuren Verträgen empfehlen wir daher stets den Versand vorab per E-Mail und parallel per Einwurf-Einschreiben.
Technischer Hinweis: Um das fertige PDF-Dokument erfolgreich herunterzuladen, nutzen Sie bitte Standard-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari. In-App-Browser (z. B. in WhatsApp, Facebook oder Instagram) blockieren Dateidownloads sehr oft.

Redaktionell geprüft am: 26.04.2026

1. Ihre Angaben (Verbraucher/in)
2. Angaben zum Unternehmen
3. Details zum Vertrag
4. Zusätzliche Erklärungen
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Häufige Fragen (FAQ) zum Widerrufsrecht

Muss ich die Rücksendekosten bezahlen?

Ja, in der Regel müssen Sie als Käufer die direkten Kosten der Rücksendung tragen (§ 357 Abs. 6 BGB). Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Händler sich freiwillig bereit erklärt, die Kosten zu übernehmen (z. B. durch Beilegen eines Retourenlabels) oder wenn er Sie vor Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß darüber informiert hat, dass Sie die Rücksendekosten tragen müssen.

Darf ich die Ware vorher ausprobieren?

Ja, Sie dürfen die Ware so prüfen, wie es Ihnen auch in einem Ladengeschäft möglich wäre (z. B. Kleidung anprobieren, einen Laptop einschalten). Wenn Sie die Ware jedoch darüber hinaus nutzen (z. B. Schuhe draußen tragen) und sie dadurch an Wert verliert, müssen Sie dem Verkäufer im Falle eines Widerrufs Wertersatz leisten.

Gilt das Widerrufsrecht auch bei Käufen von Privatpersonen (z. B. Kleinanzeigen)?

Nein. Das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 355 BGB gilt ausschließlich für sogenannte Verbraucherverträge. Das bedeutet: Sie (als Privatperson) kaufen bei einem Unternehmer (einem gewerblichen Händler). Kaufen Sie etwas von einer anderen Privatperson (z. B. auf Flohmarkt-Plattformen), gibt es kein Widerrufsrecht.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardvorlagen zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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