Wohnberechtigungsschein (WBS): Anspruch, Voraussetzungen und Einkommen

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Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist Ihr "Eintrittsticket" für eine staatlich geförderte Sozialwohnung. Da Mieten auf dem freien Markt stark ansteigen, ist der WBS für viele Menschen eine große finanzielle Entlastung. Diese Seite erklärt, wer Anspruch hat und wie das Amt Ihr Einkommen berechnet.

Hinweis: Da Wohnraumförderung Ländersache ist, unterscheiden sich die genauen Einkommensgrenzen je nach Bundesland. Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung. Die verbindliche Prüfung übernimmt immer Ihr zuständiges Wohnungsamt.

Autor: Sozial-Lotse Team Letzte Aktualisierung: 07.05.2026

Wer hat Anspruch auf einen WBS?

Ein rechtlicher Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein nach dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) besteht, wenn Sie folgende **Grundvoraussetzungen** erfüllen:

  1. Sie halten sich rechtmäßig in Deutschland auf (Deutsche Staatsbürgerschaft, EU-Bürger oder Drittstaatler mit einer Aufenthaltserlaubnis von in der Regel mindestens 1 Jahr).
  2. Sie sind volljährig oder können einen eigenen Hausstand gründen.
  3. Das maßgebliche Gesamteinkommen aller einziehenden Haushaltsmitglieder liegt unterhalb der für Ihr Bundesland festgelegten Einkommensgrenze.

Ein WBS wird meist für die Dauer von **einem Jahr** ausgestellt. Sie müssen in diesem Zeitraum eine passende Wohnung finden. Einmal eingezogen, dürfen Sie in der Wohnung bleiben – selbst wenn Ihr Einkommen später die Grenze überschreiten sollte.

Wie berechnet sich das maßgebliche Einkommen?

Der häufigste Irrtum beim WBS ist der Blick auf das reine Bruttogehalt. Das Wohnungsamt rechnet Ihr Bruttoeinkommen nämlich noch erheblich herunter, bevor es mit der Einkommensgrenze verglichen wird:

1. Ausgangsbasis: Das Jahresbrutto

Zuerst wird das voraussichtliche Jahresbruttoeinkommen *aller* im Haushalt lebenden Personen addiert (inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Kindergeld oder Wohngeld zählen **nicht** als Einkommen!

2. Pauschale Abzüge (Die 30%-Regel)

Vom bereinigten Bruttoeinkommen dürfen laut Gesetz pauschale Abzüge vorgenommen werden. Für jeden der folgenden Punkte, den Sie erfüllen, werden **10 % abgezogen** (maximal also 30 %):

Bedingung (Zahlung von...) Pauschaler Abzug
Lohn- oder Einkommensteuer - 10 % vom Brutto
Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung - 10 % vom Brutto
Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung - 10 % vom Brutto

3. Individuelle Freibeträge (Beispiele)

Nach den prozentualen Abzügen können weitere feste Freibeträge abgezogen werden, die Ihr Einkommen noch weiter nach unten drücken. Die genaue Höhe variiert je nach Bundesland, typische Beispiele sind jedoch:

Wichtig: Aufgrund der komplexen Berechnung (30 % Abzug + Freibeträge) haben oft auch Normalverdiener oder Familien mit mittlerem Einkommen einen Anspruch auf den WBS! Nutzen Sie daher vorab unseren WBS-Anspruchs-Checker.

Welche Wohnungsgröße ist angemessen?

Ein WBS berechtigt Sie nicht zum Bezug einer beliebig großen Wohnung. Auf dem Schein wird vermerkt, wie groß die Wohnung maximal sein darf. Die Faustregel lautet:

Ausnahmen (z. B. mehr Fläche für Rollstuhlfahrer) sind auf Antrag möglich.

Ist Ihr Fall komplexer als eine Standard-Vorlage?

Unsere kostenlosen Generatoren sind perfekt für alltägliche Standardsituationen. Wenn Sie jedoch ein ganz individuelles Anliegen haben, versteckte Fristen in einem Bescheid prüfen lassen müssen oder Hilfe bei unverständlichem Beamtendeutsch brauchen, übernimmt unsere KI Clerion das für Sie.

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Checkliste – WBS beantragen (2026)

Fallbeispiele

Kurze und anonymisierte Praxisfälle zeigen, warum es sich lohnen kann, einen Antrag zu stellen, selbst wenn das Bruttoeinkommen auf den ersten Blick zu hoch erscheint.

Beispiel 1 – Der angestellte Single

Ausgangslage: Herr Schmidt ist ledig, kinderlos und arbeitet Vollzeit. Er verdient 36.000 € brutto im Jahr. Die Grenze für Singles liegt in seinem Bundesland bei ca. 22.000 €. Er geht davon aus, keine Chance zu haben.

Problem: Er schaut nur auf sein Bruttogehalt.

Maßnahme: Das Amt zieht von den 36.000 € zunächst die Werbungskostenpauschale (1.230 €) ab. Bleiben 34.770 €. Da er Steuern, KV und RV zahlt, gehen davon pauschal 30 % ab. Das maßgebliche Einkommen liegt am Ende bei rund 24.300 €.

Ergebnis: Er ist knapp über der regulären Grenze. Seine Stadt bietet jedoch einen erweiterten WBS (Typ B) für Haushalte an, die die Grenze um bis zu 20 % überschreiten. Er erhält den WBS Typ B und findet eine geförderte Wohnung für mittlere Einkommen.

Beispiel 2 – Die alleinerziehende Mutter

Ausgangslage: Frau Müller ist alleinerziehend und hat einen 6-jährigen Sohn. Sie arbeitet Teilzeit und erhält Unterhaltsvorschuss. Ihr Jahreseinkommen ist relativ niedrig, aber sie zahlt keine Steuern, sondern nur KV- und RV-Beiträge.

Problem: Sie weiß nicht, ob das Kindergeld als Einkommen zählt.

Maßnahme: Kindergeld und Unterhaltsvorschuss bleiben unberücksichtigt. Von ihrem Bruttogehalt werden 20 % (für KV und RV) abgezogen. Zusätzlich gewährt ihr das Land einen Freibetrag für Alleinerziehende sowie den regulären Kinderfreibetrag.

Ergebnis: Ihr maßgebliches Einkommen sinkt weit unter die Grenze. Sie erhält umgehend den WBS Typ A (höchste Förderstufe) für eine 2-Zimmer-Wohnung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Anspruch haben Wohnungssuchende, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und deren maßgebliches Haushaltsgesamteinkommen die jeweils im Bundesland geltende Einkommensgrenze nicht überschreitet.

Welches Einkommen zählt für den WBS?

Es zählt das voraussichtliche Jahresbruttoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Hiervon werden pauschale Abzüge (bis zu 30 % für Steuern, Kranken- und Rentenversicherung) sowie individuelle Freibeträge (z.B. für Schwerbehinderte, Alleinerziehende) abgezogen.

Sind die WBS-Einkommensgrenzen überall in Deutschland gleich?

Nein. Der Bund gibt zwar Basiswerte vor, die meisten Bundesländer und viele Städte mit angespannter Wohnungsmarktlage haben diese Grenzen jedoch deutlich nach oben angepasst. Ein WBS gilt immer nur in dem Bundesland, in dem er ausgestellt wurde.

Gibt es verschiedene Arten des Wohnberechtigungsscheins?

Ja. In vielen Ländern gibt es den regulären WBS (Typ A) für die klassischen, niedrigen Einkommensgrenzen und einen erweiterten WBS (Typ B oder Förderweg 2) für Haushalte mit mittlerem Einkommen, deren Einkommen die regulären Grenzen um einen bestimmten Prozentsatz überschreitet.

Quellen & weiterführende Links

Zuletzt geprüft: 07.05.2026

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