Inkasso-Sofortcheck: Forderung prüfen

Keine Panik vor Inkassobriefen! Zahlen Sie nicht voreilig. Dieser Check hilft Ihnen in 2 Minuten zu klären: Ist die Forderung berechtigt? Ist das Inkassobüro seriös? Müssen Sie die Gebühren zahlen?

Wichtiger Hinweis: Dieses Tool bietet eine automatisierte Ersteinschätzung basierend auf Ihren Angaben. Es ersetzt keine Rechtsberatung durch einen Anwalt oder eine Schuldnerberatung.

Redaktionell geprüft: Stand 22.12.2025.

1) Formale Prüfung des Schreibens Prüfen Sie den Firmennamen kostenlos auf rechtsdienstleistungsregister.de. Ohne Eintrag darf kein Inkasso betrieben werden. Nach § 174 BGB haben Sie Anspruch auf Vorlage der Originalurkunde. Eine Kopie reicht oft nicht aus.
2) Die Ursprungsforderung Verjährung: In der Regel nach 3 Jahren zum Jahresende (§ 195 BGB). Beispiel: Eine Rechnung aus 2021 ist ab dem 01.01.2025 verjährt. Wer einer Forderung widerspricht (z.B. per Mail/Brief), darf nicht bei der SCHUFA gemeldet werden.
🔒 Datenschutz: Ihre Angaben werden nicht gespeichert und verlassen Ihren Browser nicht.

Hilfe bei Behördenbriefen & Mahnungen

Das Inkassoschreiben ist kompliziert formuliert? Sie wissen nicht, wie Sie antworten sollen? Clerion hilft Ihnen: Brief fotografieren, verständliche Erklärung erhalten und passende Antwort erstellen lassen.

Häufige Fragen zu Inkasso

Muss ich Inkassogebühren bezahlen?

Nur wenn Sie sich tatsächlich im Verzug befanden und die Hauptforderung berechtigt ist. Oft sind die Gebühren jedoch zu hoch angesetzt oder unzulässig (z.B. Fantasiegebühren wie "Kontoführungsgebühren").

Wie erkenne ich "Fake Inkasso"?

Typische Merkmale: Ausländische IBAN (z.B. LT, BG), kein Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister, extrem kurze Fristen und aggressive Drohungen. Überweisen Sie keinesfalls Geld an unbekannte Konten!

Was ist ein Mahnbescheid (Gelber Brief)?

Der gerichtliche Mahnbescheid kommt vom Amtsgericht (gelber Umschlag). Hier müssen Sie reagieren! Legen Sie innerhalb von 2 Wochen Widerspruch ein, wenn die Forderung unberechtigt ist. Tun Sie nichts, wird die Forderung vollstreckbar (Gerichtsvollzieher).

Darf das Inkasso meine Tür eintreten?

Nein. Inkassomitarbeiter haben keine Sonderrechte. Sie dürfen Ihre Wohnung nicht betreten und nichts pfänden. Das darf nur ein Gerichtsvollzieher mit Titel. Lassen Sie sich nicht einschüchtern.