Keine Panik vor Inkassobriefen! Zahlen Sie nicht voreilig. Dieser Check hilft Ihnen in 2 Minuten zu klären: Ist die Forderung berechtigt? Ist das Inkassobüro seriös? Müssen Sie die Gebühren zahlen?
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool bietet eine automatisierte Ersteinschätzung basierend auf Ihren Angaben. Es ersetzt keine Rechtsberatung durch einen Anwalt oder eine Schuldnerberatung.
Redaktionell geprüft: Stand 22.12.2025.
Nur wenn Sie sich tatsächlich im Verzug befanden und die Hauptforderung berechtigt ist. Oft sind die Gebühren jedoch zu hoch angesetzt oder unzulässig (z.B. Fantasiegebühren wie "Kontoführungsgebühren").
Typische Merkmale: Ausländische IBAN (z.B. LT, BG), kein Eintrag im Rechtsdienstleistungsregister, extrem kurze Fristen und aggressive Drohungen. Überweisen Sie keinesfalls Geld an unbekannte Konten!
Der gerichtliche Mahnbescheid kommt vom Amtsgericht (gelber Umschlag). Hier müssen Sie reagieren! Legen Sie innerhalb von 2 Wochen Widerspruch ein, wenn die Forderung unberechtigt ist. Tun Sie nichts, wird die Forderung vollstreckbar (Gerichtsvollzieher).
Nein. Inkassomitarbeiter haben keine Sonderrechte. Sie dürfen Ihre Wohnung nicht betreten und nichts pfänden. Das darf nur ein Gerichtsvollzieher mit Titel. Lassen Sie sich nicht einschüchtern.