Inkassoschreiben führen häufig zu unnötigem Druck und vorschnellen Zahlungen. Bleib ruhig. Dieser Sofortcheck hilft dir, die Seriosität der Inkassoforderung zu prüfen und die richtigen ersten Schritte einzuleiten.
Hinweis: Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder eine qualifizierte Fachstelle.
Fachlich geprüft und zuletzt aktualisiert am 16.12.2025.
Nein. Ein Inkassoschreiben ist kein gerichtlicher Titel. Du solltest zuerst prüfen, ob die Forderung berechtigt ist und ob das Inkassounternehmen ordnungsgemäß beauftragt wurde.
Ein wichtiges Merkmal ist die Eintragung im Rechtsdienstleistungsregister. Fehlt diese oder werden unzulässige Gebühren verlangt, ist besondere Vorsicht geboten.
Ja. Inkassounternehmen müssen auf Verlangen eine Originalvollmacht des Gläubigers vorlegen. Ohne Vollmacht besteht häufig keine Zahlungspflicht.
Wurde die Hauptforderung bereits sachlich bestritten, dürfen in der Regel keine Inkassokosten geltend gemacht werden.
Geldforderungen verjähren meist nach drei Jahren zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Verjährte Forderungen müssen nicht mehr bezahlt werden.
Nein. Ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt ausschließlich vom Amtsgericht und wird in der Regel als gelber Brief zugestellt.
Nein. Der Check dient der ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.