Rechner: Gesetzliche Kündigungsfrist berechnen (§ 622 BGB)

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Fachlich geprüft | Stand: 27.04.2026

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Egal, ob Sie selbst den Job wechseln möchten oder überraschend eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben: Die Frage nach dem genauen rechtlichen Enddatum des Arbeitsverhältnisses ist entscheidend. Nur mit dem richtigen Austrittsdatum können Sie Ihren neuen Job planen oder sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden, um finanzielle Lücken zu vermeiden.

Schaffen Sie rechtliche Klarheit: Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 622 BGB) schützt langjährige Mitarbeiter. Während Sie als Arbeitnehmer meist mit einer kurzen Standardfrist kündigen können, verlängert sich die Frist für den Arbeitgeber stufenweise mit Ihren Jahren der Betriebszugehörigkeit. Unser Rechner ermittelt sekundenschnell, wann Ihr Vertrag frühestens rechtmäßig enden darf.

WICHTIG: Die 3-Wochen-Frist & die Probezeit

Wenn Sie gekündigt wurden, müssen Sie sofort handeln, um Ihre Rechte nicht zu verlieren:

Strategie-Tipp: Arbeitsvertrag & Tarifvertrag prüfen! Der Rechner ermittelt die gesetzliche Grundsicherung. Ein Blick in Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag ist dennoch Pflicht! Dort können längere Fristen vereinbart sein (z. B. "3 Monate zum Quartalsende"). Wichtig: Der Vertrag darf Sie als Arbeitnehmer niemals schlechter stellen. Die Frist für Ihre eigene Kündigung darf vertraglich nicht länger sein als die Frist für den Arbeitgeber!
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner ermittelt die rein gesetzlichen Fristen nach dem BGB. Er berücksichtigt keine speziellen Tarifverträge, Aufhebungsverträge oder Sonderkündigungsschutz (z. B. bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung oder für Betriebsräte). Diese Berechnung ersetzt keine anwaltliche Prüfung. Bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung empfehlen wir dringend den sofortigen Gang zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Ihrer Gewerkschaft.
Technischer Hinweis: Für die fehlerfreie Nutzung der Kalender- und Berechnungsfunktionen empfehlen wir Chrome, Firefox oder Safari.

Redaktionell geprüft am: 27.04.2026

Vertragsdaten

Bitte gib die vollen Jahre an (z.B. 0 für unter 1 Jahr).


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Häufige Fragen zur Kündigungsfrist

Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitnehmer?

Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist.

Welche Kündigungsfrist gilt für Arbeitgeber?

Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber verlängert sich mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit und kann bis zu sieben Monate zum Monatsende betragen. Grundlage ist § 622 BGB.

Gilt in der Probezeit eine besondere Kündigungsfrist?

Ja. Während der Probezeit, die maximal sechs Monate dauern darf, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Können Arbeitsverträge von den gesetzlichen Kündigungsfristen abweichen?

Arbeitsverträge können abweichende Kündigungsfristen enthalten. Diese dürfen Arbeitnehmer jedoch nicht unangemessen benachteiligen und müssen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Ersetzt dieser Kündigungsfrist-Rechner eine Rechtsberatung?

Nein. Der Rechner dient der Orientierung und allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung durch einen Anwalt oder eine Fachstelle.

Quellen & gesetzliche Grundlagen

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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