Fachlich geprüft | Stand: 27.04.2026
Direkt zum kostenlosen Kündigungsfrist-Rechner springenEgal, ob Sie selbst den Job wechseln möchten oder überraschend eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben: Die Frage nach dem genauen rechtlichen Enddatum des Arbeitsverhältnisses ist entscheidend. Nur mit dem richtigen Austrittsdatum können Sie Ihren neuen Job planen oder sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden, um finanzielle Lücken zu vermeiden.
Schaffen Sie rechtliche Klarheit: Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 622 BGB) schützt langjährige Mitarbeiter. Während Sie als Arbeitnehmer meist mit einer kurzen Standardfrist kündigen können, verlängert sich die Frist für den Arbeitgeber stufenweise mit Ihren Jahren der Betriebszugehörigkeit. Unser Rechner ermittelt sekundenschnell, wann Ihr Vertrag frühestens rechtmäßig enden darf.
Wenn Sie gekündigt wurden, müssen Sie sofort handeln, um Ihre Rechte nicht zu verlieren:
Redaktionell geprüft am: 27.04.2026
Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist.
Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber verlängert sich mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit und kann bis zu sieben Monate zum Monatsende betragen. Grundlage ist § 622 BGB.
Ja. Während der Probezeit, die maximal sechs Monate dauern darf, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Arbeitsverträge können abweichende Kündigungsfristen enthalten. Diese dürfen Arbeitnehmer jedoch nicht unangemessen benachteiligen und müssen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Nein. Der Rechner dient der Orientierung und allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung durch einen Anwalt oder eine Fachstelle.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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