Wann endet dein Arbeitsverhältnis frühestens? Die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB hängt von der Dauer deiner Betriebszugehörigkeit ab und unterscheidet sich je nach Kündigung durch Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.
Hinweis: Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder eine qualifizierte Fachstelle.
Fachlich geprüft und zuletzt aktualisiert am 14.12.2025.
Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist.
Die Kündigungsfrist für Arbeitgeber verlängert sich mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit und kann bis zu sieben Monate zum Monatsende betragen. Grundlage ist § 622 BGB.
Ja. Während der Probezeit, die maximal sechs Monate dauern darf, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Arbeitsverträge können abweichende Kündigungsfristen enthalten. Diese dürfen Arbeitnehmer jedoch nicht unangemessen benachteiligen und müssen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Nein. Der Rechner dient der Orientierung und allgemeinen Information. Er ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung durch einen Anwalt oder eine Fachstelle.