Rechner: Urlaubsanspruch bei Kündigung & Jobwechsel (§ 5 BUrlG)

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Fachlich geprüft | Stand: 27.04.2026

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Was passiert mit meinen restlichen Urlaubstagen, wenn ich kündige oder gekündigt werde? Darf ich den Urlaub noch nehmen, oder muss der Chef mir die Tage auszahlen? Die Berechnung des Urlaubsanspruchs im Jahr des Ausscheidens folgt strengen gesetzlichen Regeln, die oft zugunsten der Arbeitnehmer ausfallen – sofern man die Details kennt.

Sichern Sie sich Ihre Erholung: Ob Ihnen nur ein anteiliger Urlaub (Zwölftelung) zusteht oder ob Sie bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte sogar Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub haben, hängt von Ihrem Austrittsdatum ab. Unser Rechner hilft Ihnen, Ihren exakten Resturlaubsanspruch zu ermitteln und klärt Sie über das Thema Urlaubsabgeltung auf.

WICHTIG: Die 30. Juni-Grenze & die Wartezeit

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) unterscheidet massiv danach, wann Sie das Unternehmen verlassen:

Strategie-Tipp: Die Urlaubsbescheinigung verlangen! Wenn Sie im laufenden Jahr den Job wechseln, muss Ihr alter Arbeitgeber Ihnen eine Bescheinigung über den bereits gewährten oder abgegoltenen Urlaub aushändigen (§ 6 Abs. 2 BUrlG). Diese müssen Sie beim neuen Arbeitgeber vorlegen. Hintergrund: Doppelurlaub soll vermieden werden – Sie können beim neuen Chef nur noch die Tage beanspruchen, die Sie im selben Kalenderjahr beim alten Chef noch nicht erhalten haben.
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner ermittelt den Anspruch basierend auf dem Bundesurlaubsgesetz. Er berücksichtigt keine abweichenden Regelungen in Tarifverträgen (z. B. Bauhauptgewerbe) oder spezielle Urlaubsansprüche für Schwerbehinderte (Zusatzurlaub). Bei einer fristlosen Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag können zudem Sonderregeln zur Urlaubsanrechnung gelten.
Technischer Hinweis: Für die exakte Berechnung von Bruchteilen (Urlaubstage werden ab 0,5 Tagen aufgerundet) nutzen Sie bitte Chrome, Firefox oder Safari.

Redaktionell geprüft am: 27.04.2026

1) Vertragliche Urlaubsdaten

Wichtig zur Berechnung des gesetzlichen Mindestanspruchs.

2) Ein- oder Austritt im laufenden Jahr

Bitte gib den Zeitraum des Arbeitsverhältnisses in diesem Kalenderjahr an.

Hinweis: Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs besteht für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

3) Bereits verplant

Clerion – Urlaubsabgeltung prüfen

Der Arbeitgeber will den Resturlaub nicht auszahlen? Clerion prüft deine letzte Abrechnung und hilft dir, die Urlaubsabgeltung einzufordern.

Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch

Wie wird der Urlaubsanspruch bei Kündigung berechnet?

Bei einer Kündigung im laufenden Jahr besteht in der Regel Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses. Ab dem zweiten Halbjahr kann unter bestimmten Voraussetzungen der volle Jahresurlaub entstehen.

Was ist Urlaubsabgeltung?

Kann Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, muss er finanziell ausgezahlt werden. Dies nennt man Urlaubsabgeltung.

Gilt der gesetzliche Mindesturlaub immer?

Ja. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche mindestens 20 Arbeitstage pro Jahr. Vertragliche Regelungen dürfen diesen Anspruch nicht unterschreiten.

Was gilt bei Eintritt im laufenden Jahr?

Trittst du im laufenden Jahr in ein Unternehmen ein, entsteht der Urlaubsanspruch ebenfalls anteilig. Für jeden vollen Monat entsteht ein Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs.

Ersetzt dieser Urlaubsrechner eine Rechtsberatung?

Nein. Der Rechner dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt oder eine Fachstelle.

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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