Bei Jobwechsel oder Kündigung im laufenden Jahr wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet (Zwölftelung). Mit diesem Urlaubsrechner ermittelst du, wie viele Urlaubstage dir noch zustehen oder ob eine Urlaubsabgeltung erfolgen muss.
Hinweis: Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder eine qualifizierte Fachstelle.
Fachlich geprüft und zuletzt aktualisiert am 14.12.2025.
Bei einer Kündigung im laufenden Jahr besteht in der Regel Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses. Ab dem zweiten Halbjahr kann unter bestimmten Voraussetzungen der volle Jahresurlaub entstehen.
Kann Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, muss er finanziell ausgezahlt werden. Dies nennt man Urlaubsabgeltung.
Ja. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche mindestens 20 Arbeitstage pro Jahr. Vertragliche Regelungen dürfen diesen Anspruch nicht unterschreiten.
Trittst du im laufenden Jahr in ein Unternehmen ein, entsteht der Urlaubsanspruch ebenfalls anteilig. Für jeden vollen Monat entsteht ein Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
Nein. Der Rechner dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt oder eine Fachstelle.