Fachlich geprüft | Stand: 27.04.2026
Direkt zum kostenlosen Urlaubsrechner springenWas passiert mit meinen restlichen Urlaubstagen, wenn ich kündige oder gekündigt werde? Darf ich den Urlaub noch nehmen, oder muss der Chef mir die Tage auszahlen? Die Berechnung des Urlaubsanspruchs im Jahr des Ausscheidens folgt strengen gesetzlichen Regeln, die oft zugunsten der Arbeitnehmer ausfallen – sofern man die Details kennt.
Sichern Sie sich Ihre Erholung: Ob Ihnen nur ein anteiliger Urlaub (Zwölftelung) zusteht oder ob Sie bei einem Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte sogar Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub haben, hängt von Ihrem Austrittsdatum ab. Unser Rechner hilft Ihnen, Ihren exakten Resturlaubsanspruch zu ermitteln und klärt Sie über das Thema Urlaubsabgeltung auf.
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) unterscheidet massiv danach, wann Sie das Unternehmen verlassen:
Redaktionell geprüft am: 27.04.2026
Bei einer Kündigung im laufenden Jahr besteht in der Regel Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses. Ab dem zweiten Halbjahr kann unter bestimmten Voraussetzungen der volle Jahresurlaub entstehen.
Kann Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, muss er finanziell ausgezahlt werden. Dies nennt man Urlaubsabgeltung.
Ja. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche mindestens 20 Arbeitstage pro Jahr. Vertragliche Regelungen dürfen diesen Anspruch nicht unterschreiten.
Trittst du im laufenden Jahr in ein Unternehmen ein, entsteht der Urlaubsanspruch ebenfalls anteilig. Für jeden vollen Monat entsteht ein Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs.
Nein. Der Rechner dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt oder eine Fachstelle.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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