Urlaubsrechner – Urlaubsanspruch bei Kündigung & Eintritt

Bei Jobwechsel oder Kündigung im laufenden Jahr wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet (Zwölftelung). Mit diesem Urlaubsrechner ermittelst du, wie viele Urlaubstage dir noch zustehen oder ob eine Urlaubsabgeltung erfolgen muss.

Hinweis: Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder eine qualifizierte Fachstelle.

Fachlich geprüft und zuletzt aktualisiert am 14.12.2025.

1) Vertragliche Urlaubsdaten

Wichtig zur Berechnung des gesetzlichen Mindestanspruchs.

2) Ein- oder Austritt im laufenden Jahr

Bitte gib den Zeitraum des Arbeitsverhältnisses in diesem Kalenderjahr an.

Hinweis: Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs besteht für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

3) Bereits verplant

Clerion – Urlaubsabgeltung prüfen

Der Arbeitgeber will den Resturlaub nicht auszahlen? Clerion prüft deine letzte Abrechnung und hilft dir, die Urlaubsabgeltung einzufordern.

Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch

Wie wird der Urlaubsanspruch bei Kündigung berechnet?

Bei einer Kündigung im laufenden Jahr besteht in der Regel Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses. Ab dem zweiten Halbjahr kann unter bestimmten Voraussetzungen der volle Jahresurlaub entstehen.

Was ist Urlaubsabgeltung?

Kann Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, muss er finanziell ausgezahlt werden. Dies nennt man Urlaubsabgeltung.

Gilt der gesetzliche Mindesturlaub immer?

Ja. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Fünf-Tage-Woche mindestens 20 Arbeitstage pro Jahr. Vertragliche Regelungen dürfen diesen Anspruch nicht unterschreiten.

Was gilt bei Eintritt im laufenden Jahr?

Trittst du im laufenden Jahr in ein Unternehmen ein, entsteht der Urlaubsanspruch ebenfalls anteilig. Für jeden vollen Monat entsteht ein Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs.

Ersetzt dieser Urlaubsrechner eine Rechtsberatung?

Nein. Der Rechner dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch einen Anwalt oder eine Fachstelle.