Fachlich geprüft | Stand: 27.04.2026
Direkt zum kostenlosen ALG 1-Rechner springenEin drohender oder tatsächlicher Jobverlust ist eine enorme psychische Belastung. Die drängendste Frage lautet dann meist: "Wie viel Geld steht mir künftig zur Verfügung und wie lange kann ich damit meine laufenden Kosten decken?" Eine verlässliche finanzielle Planung ist jetzt das Wichtigste, um nicht in Panik zu geraten.
Schaffen Sie sich finanzielle Klarheit: Mit unserem ALG 1-Rechner können Sie sofort überschlagen, wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld ausfällt und wie viele Monate Sie Anspruch auf diese Leistung haben. Die Berechnung basiert auf den aktuellen Werten des SGB III und berücksichtigt Steuerklassen sowie Kinderfreibeträge.
Bevor Sie mit der Auszahlung rechnen können, müssen diese harten Kriterien erfüllt sein:
Redaktionell geprüft am: 27.04.2026 | Es gelten die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen.
Wenn das Arbeitslosengeld I so niedrig ausfällt, dass Sie davon Ihren Lebensunterhalt und die Miete nicht bestreiten können, haben Sie die Möglichkeit, ergänzend Bürgergeld (aufstockend) beim zuständigen Jobcenter zu beantragen. Alternativ können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld ist oft die bessere Wahl, da Sie sich dann nicht den strengen Regeln des Jobcenters unterwerfen müssen.
Ja! Sogenannte einmalig gezahlte Arbeitsentgelte (wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni) erhöhen Ihr Arbeitslosengeld, sofern von diesen Zahlungen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt wurden. Geben Sie diese Beträge bei der Eingabe Ihres durchschnittlichen Bruttoeinkommens im Rechner mit an (Jahresbrutto durch 12 teilen).
Nein, das Arbeitslosengeld I wird steuerfrei und sozialgabenfrei (Ihre Krankenversicherung zahlt das Amt) ausgezahlt. Aber Achtung: Es unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, das erhaltene ALG 1 erhöht den Steuersatz für Ihre restlichen Einkünfte im selben Jahr. Dies kann zu einer Steuernachzahlung bei der Einkommensteuererklärung führen.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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