Rechner: Arbeitslosengeld I (ALG 1) – Anspruch, Höhe & Dauer berechnen

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Fachlich geprüft | Stand: 27.04.2026

Direkt zum kostenlosen ALG 1-Rechner springen

Ein drohender oder tatsächlicher Jobverlust ist eine enorme psychische Belastung. Die drängendste Frage lautet dann meist: "Wie viel Geld steht mir künftig zur Verfügung und wie lange kann ich damit meine laufenden Kosten decken?" Eine verlässliche finanzielle Planung ist jetzt das Wichtigste, um nicht in Panik zu geraten.

Schaffen Sie sich finanzielle Klarheit: Mit unserem ALG 1-Rechner können Sie sofort überschlagen, wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld ausfällt und wie viele Monate Sie Anspruch auf diese Leistung haben. Die Berechnung basiert auf den aktuellen Werten des SGB III und berücksichtigt Steuerklassen sowie Kinderfreibeträge.

WICHTIG: Grundvoraussetzungen (Anwartschaftszeit) & Meldepflicht

Bevor Sie mit der Auszahlung rechnen können, müssen diese harten Kriterien erfüllt sein:

So wird gerechnet (60 % oder 67 %): Das ALG 1 ist eine Lohnersatzleistung. Haben Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner mindestens ein Kind (und somit einen Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte), beträgt das Arbeitslosengeld 67 % des pauschalierten Nettoentgelts. Ohne Kind liegt der Leistungssatz bei 60 %.
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner liefert einen Orientierungswert (Schätzwert) für Ihre private Finanzplanung. Er ersetzt keinen offiziellen Bescheid der Agentur für Arbeit. Komplexe Sonderfälle (wie schwankendes Einkommen, Kurzarbeitergeld im Bemessungszeitraum oder Abfindungen) können vom Rechner nicht exakt abgebildet werden.

Redaktionell geprüft am: 27.04.2026 | Es gelten die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen.

1) Deine Daten

Wichtig für die maximale Bezugsdauer (ab 50/55/58 Jahren gibt es länger Geld).

2) Beschäftigung & Gehalt

Mindestens 12 Monate sind nötig für den Anspruch.

Ist Ihr Fall komplexer als eine Standard-Vorlage?

Unsere kostenlosen Generatoren sind perfekt für alltägliche Standardsituationen. Wenn Sie jedoch ein ganz individuelles Anliegen haben, versteckte Fristen in einem Bescheid prüfen lassen müssen oder Hilfe bei unverständlichem Beamtendeutsch brauchen, übernimmt unsere KI Clerion das für Sie.

Sie suchen kostenlose Infos oder Vorlagen? Hier finden Sie weitere Hilfsangebote:

Häufige Fragen (FAQ) zur ALG 1-Berechnung

Was passiert, wenn das berechnete ALG 1 für meine Miete nicht reicht?

Wenn das Arbeitslosengeld I so niedrig ausfällt, dass Sie davon Ihren Lebensunterhalt und die Miete nicht bestreiten können, haben Sie die Möglichkeit, ergänzend Bürgergeld (aufstockend) beim zuständigen Jobcenter zu beantragen. Alternativ können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld ist oft die bessere Wahl, da Sie sich dann nicht den strengen Regeln des Jobcenters unterwerfen müssen.

Zählen Bonuszahlungen oder Weihnachtsgeld mit in die Berechnung?

Ja! Sogenannte einmalig gezahlte Arbeitsentgelte (wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni) erhöhen Ihr Arbeitslosengeld, sofern von diesen Zahlungen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt wurden. Geben Sie diese Beträge bei der Eingabe Ihres durchschnittlichen Bruttoeinkommens im Rechner mit an (Jahresbrutto durch 12 teilen).

Muss ich auf das ALG 1 noch Steuern zahlen?

Nein, das Arbeitslosengeld I wird steuerfrei und sozialgabenfrei (Ihre Krankenversicherung zahlt das Amt) ausgezahlt. Aber Achtung: Es unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, das erhaltene ALG 1 erhöht den Steuersatz für Ihre restlichen Einkünfte im selben Jahr. Dies kann zu einer Steuernachzahlung bei der Einkommensteuererklärung führen.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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