Wichtiger Hinweis zum Stichtag: Unsere Ratgeber und Rechner sind bereits auf die neuen Regeln des Grundsicherungsgeldes (Inkrafttreten am 01.07.2026) optimiert. Für Bescheide und Zeiträume vor diesem Datum gelten noch die abweichenden Regelungen des Bürgergelds.
Fachlich geprüft | Stand: 27.04.2026
Direkt zum kostenlosen Grundsicherungsgeld-Rechner springenEgal ob durch Jobverlust, Trennung, langwierige Krankheit oder weil das Gehalt trotz Vollzeitjob einfach nicht für die Familie reicht (Aufstocker) – finanzielle Nöte können jeden treffen. Das Grundsicherungsgeld (früher Hartz IV) sichert das verfassungsrechtliche Existenzminimum. Doch die Hürde, einen Antrag beim Jobcenter zu stellen, ist für viele Menschen hoch, besonders wenn unklar ist, ob überhaupt ein Anspruch besteht.
Bringen Sie Licht ins Dunkel: Mit unserem Rechner können Sie unverbindlich, anonym und in wenigen Sekunden überschlagen, ob für Ihren Haushalt (Ihre "Bedarfsgemeinschaft") theoretisch ein Anspruch auf Grundsicherungsgeld besteht. Der Rechner gleicht Ihren groben finanziellen Bedarf (Regelsätze + Miete) mit Ihrem anrechenbaren Einkommen ab.
Dieser Check ist bewusst vereinfacht, um Ihnen eine schnelle Orientierung zu geben. Bitte beachten Sie folgende Punkte:
Redaktionell geprüft am: 27.04.2026 | Berücksichtigt aktuelle Regelsätze nach SGB II.
Wichtig: Vereinfachte Orientierung. In der Praxis gelten detaillierte Regeln (Vermögen, exakte Freibeträge, Unterhalt/Kindergeld, Ausbildung/Studium, Unterkunftsangemessenheit, Übergangs-/Schutzfristen u. v. m.). Verbindlich sind die Gesetze und Bescheide des Jobcenters. Stand: 30.05.2026.
Ja, absolut! Sehr viele Grundsicherungsgeld-Empfänger sind sogenannte "Aufstocker". Wenn Sie im Niedriglohnsektor arbeiten, in Teilzeit sind oder alleinerziehend sind und Ihr Gehalt nicht ausreicht, um den gesetzlichen Mindestbedarf Ihrer Familie (Regelsatz + Miete) zu decken, zahlt das Jobcenter die Differenz als Grundsicherungsgeld aus.
Ja, das ist deutlich strenger geworden. Zwar gibt es noch eine Art Karenzzeit im ersten Jahr, allerdings werden die Mietkosten sofort hart gedeckelt: Das Jobcenter übernimmt Ihre Miete nur noch bis maximal zum 1,5-fachen (150 %) der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Liegt Ihre Miete noch höher, müssen Sie die Differenz sofort aus eigener Tasche zahlen oder umgehend versuchen, die Kosten zu senken (z. B. durch Umzug oder Untervermietung).
Ja. Wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen, sind Sie automatisch gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Das Jobcenter überweist die monatlichen Beiträge direkt an Ihre Krankenkasse. Ausnahmen gibt es teilweise bei Personen, die zuvor privat versichert waren – hier zahlt das Jobcenter einen Zuschuss zum Basistarif.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardvorlagen zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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