Fachlich geprüft | Stand: 27.04.2026
Direkt zum kostenlosen Bürgergeld-Vorcheck springenEgal ob durch Jobverlust, Trennung, langwierige Krankheit oder weil das Gehalt trotz Vollzeitjob einfach nicht für die Familie reicht (Aufstocker) – finanzielle Nöte können jeden treffen. Das Bürgergeld (früher Hartz IV) sichert das verfassungsrechtliche Existenzminimum. Doch die Hürde, einen Antrag beim Jobcenter zu stellen, ist für viele Menschen hoch, besonders wenn unklar ist, ob überhaupt ein Anspruch besteht.
Bringen Sie Licht ins Dunkel: Mit unserem Vorcheck können Sie unverbindlich, anonym und in wenigen Sekunden überschlagen, ob für Ihren Haushalt (Ihre "Bedarfsgemeinschaft") theoretisch ein Anspruch auf Bürgergeld besteht. Der Rechner gleicht Ihren groben finanziellen Bedarf (Regelsätze + Miete) mit Ihrem anrechenbaren Einkommen ab.
Dieser Check ist bewusst vereinfacht, um Ihnen eine schnelle Orientierung zu geben. Bitte beachten Sie folgende Punkte:
Redaktionell geprüft am: 27.04.2026 | Berücksichtigt aktuelle Regelsätze nach SGB II.
Wichtig: Vereinfachte Orientierung. In der Praxis gelten detaillierte Regeln (Vermögen, exakte Freibeträge, Unterhalt/Kindergeld, Ausbildung/Studium, Unterkunftsangemessenheit, Übergangs-/Schutzfristen u. v. m.). Verbindlich sind die Gesetze und Bescheide des Jobcenters. Stand: 30.05.2026.
Ja, absolut! Sehr viele Bürgergeld-Empfänger sind sogenannte "Aufstocker". Wenn Sie im Niedriglohnsektor arbeiten, in Teilzeit sind oder alleinerziehend sind und Ihr Gehalt nicht ausreicht, um den gesetzlichen Mindestbedarf Ihrer Familie (Regelsatz + Miete) zu decken, zahlt das Jobcenter die Differenz als Bürgergeld aus.
Im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezugs (Karenzzeit) übernimmt das Jobcenter Ihre tatsächliche Miete (Kaltmiete + kalte Nebenkosten) in voller Höhe, unabhängig davon, ob sie als "angemessen" gilt. Nur die Heizkosten müssen angemessen sein. Sie müssen im ersten Jahr also nicht umziehen. Erst danach kann das Jobcenter eine Kostensenkung verlangen, sofern ein Umzug zumutbar ist.
Ja. Wenn Sie Bürgergeld beziehen, sind Sie automatisch gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Das Jobcenter überweist die monatlichen Beiträge direkt an Ihre Krankenkasse. Ausnahmen gibt es teilweise bei Personen, die zuvor privat versichert waren – hier zahlt das Jobcenter einen Zuschuss zum Basistarif.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardvorlagen zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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