Rechner: Anspruch auf Grundsicherungsgeld vorab prüfen (SGB II)

Wichtiger Hinweis zum Stichtag: Unsere Ratgeber und Rechner sind bereits auf die neuen Regeln des Grundsicherungsgeldes (Inkrafttreten am 01.07.2026) optimiert. Für Bescheide und Zeiträume vor diesem Datum gelten noch die abweichenden Regelungen des Bürgergelds.

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Fachlich geprüft | Stand: 27.04.2026

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Egal ob durch Jobverlust, Trennung, langwierige Krankheit oder weil das Gehalt trotz Vollzeitjob einfach nicht für die Familie reicht (Aufstocker) – finanzielle Nöte können jeden treffen. Das Grundsicherungsgeld (früher Hartz IV) sichert das verfassungsrechtliche Existenzminimum. Doch die Hürde, einen Antrag beim Jobcenter zu stellen, ist für viele Menschen hoch, besonders wenn unklar ist, ob überhaupt ein Anspruch besteht.

Bringen Sie Licht ins Dunkel: Mit unserem Rechner können Sie unverbindlich, anonym und in wenigen Sekunden überschlagen, ob für Ihren Haushalt (Ihre "Bedarfsgemeinschaft") theoretisch ein Anspruch auf Grundsicherungsgeld besteht. Der Rechner gleicht Ihren groben finanziellen Bedarf (Regelsätze + Miete) mit Ihrem anrechenbaren Einkommen ab.

WICHTIG: Grenzen des Rechners & Ausschlusskriterien

Dieser Check ist bewusst vereinfacht, um Ihnen eine schnelle Orientierung zu geben. Bitte beachten Sie folgende Punkte:

Strategie-Tipp: Der Antrag wirkt auf den 1. des Monats zurück! Haben Sie heute am 28. des Monats Ihren Job verloren oder festgestellt, dass das Geld nicht reicht? Stellen Sie den Antrag beim Jobcenter sofort formlos (z.B. per E-Mail oder Kurzbrief). Das Grundsicherungsgeld wird nach § 37 Abs. 2 SGB II auf den Ersten des Monats zurückgewirkt. Reichen Sie den Antrag erst am 1. des Folgemonats ein, verschenken Sie einen kompletten Monat Geld!
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool liefert lediglich eine Prognose (Ampelsystem) und stellt keinen rechtsverbindlichen Bescheid dar. Wenn das Ergebnis "grenzwertig" oder "eher nicht" lautet, Sie aber Ihre Miete nicht zahlen können, stellen Sie dennoch einen offiziellen Antrag beim Jobcenter oder prüfen Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag.
Technischer Hinweis: Für eine optimale Darstellung des Rechners nutzen Sie bitte Standard-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari.

Redaktionell geprüft am: 27.04.2026 | Berücksichtigt aktuelle Regelsätze nach SGB II.

1. Haushalt
Anzahl weiterer erwachsener Personen (18–24 im Haushalt, nicht Partner)

Kinder (nach Altersgruppen, Anzahl je Gruppe)

Alleinerziehenden-Mehrbedarf (% auf Regelsätze der Kinder, grob)

Nur setzen, wenn alleinerziehend. In der Praxis staffelt sich der Mehrbedarf; hier eine simple %-Angabe.

2. Regelsätze & Unterkunft

Monatliche Regelsätze (€/Person) – frei anpassbar

Unterkunft & Heizung

Der Bedarf berücksichtigt die Warmmiete nur bis zur Angemessenheitsgrenze (regional unterschiedlich).

3. Einkommen & Freibeträge (vereinfacht)

Vereinfachte Anrechnung: anrechenbares Einkommen = Einkommen − fixer Freibetrag − (Prozentsatz × (Einkommen − fixer Freibetrag, min 0)) − sonstige Abzüge. Negative Werte werden als 0 behandelt.

Wichtig: Vereinfachte Orientierung. In der Praxis gelten detaillierte Regeln (Vermögen, exakte Freibeträge, Unterhalt/Kindergeld, Ausbildung/Studium, Unterkunftsangemessenheit, Übergangs-/Schutzfristen u. v. m.). Verbindlich sind die Gesetze und Bescheide des Jobcenters. Stand: 30.05.2026.

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Häufige Fragen (FAQ) zum Grundsicherungsgeld

Kann ich Grundsicherungsgeld beantragen, obwohl ich arbeite (Aufstocker)?

Ja, absolut! Sehr viele Grundsicherungsgeld-Empfänger sind sogenannte "Aufstocker". Wenn Sie im Niedriglohnsektor arbeiten, in Teilzeit sind oder alleinerziehend sind und Ihr Gehalt nicht ausreicht, um den gesetzlichen Mindestbedarf Ihrer Familie (Regelsatz + Miete) zu decken, zahlt das Jobcenter die Differenz als Grundsicherungsgeld aus.

Zwingt mich das Jobcenter zum Umzug, wenn meine Miete zu hoch ist?

Ja, das ist deutlich strenger geworden. Zwar gibt es noch eine Art Karenzzeit im ersten Jahr, allerdings werden die Mietkosten sofort hart gedeckelt: Das Jobcenter übernimmt Ihre Miete nur noch bis maximal zum 1,5-fachen (150 %) der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Liegt Ihre Miete noch höher, müssen Sie die Differenz sofort aus eigener Tasche zahlen oder umgehend versuchen, die Kosten zu senken (z. B. durch Umzug oder Untervermietung).

Bekomme ich neben dem Grundsicherungsgeld auch die Krankenkasse bezahlt?

Ja. Wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen, sind Sie automatisch gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Das Jobcenter überweist die monatlichen Beiträge direkt an Ihre Krankenkasse. Ausnahmen gibt es teilweise bei Personen, die zuvor privat versichert waren – hier zahlt das Jobcenter einen Zuschuss zum Basistarif.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardvorlagen zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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