Rechner: Anspruch auf Grundsicherungsgeld vorab prüfen (SGB II)

Wichtiger Hinweis zum Stichtag: Unsere Ratgeber und Rechner sind bereits auf die neuen Regeln des Grundsicherungsgeldes optimiert. Für Bescheide und Zeiträume vor diesem Datum gelten noch die abweichenden Regelungen des Bürgergelds.

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Fachlich geprüft | Stand: 12.08.2026

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Egal ob durch Jobverlust, Trennung, langwierige Krankheit oder weil das Gehalt trotz Vollzeitjob einfach nicht für die Familie reicht (Aufstocker) – finanzielle Nöte können jeden treffen. Das Grundsicherungsgeld (früher Hartz IV) sichert das verfassungsrechtliche Existenzminimum. Doch die Hürde, einen Antrag beim Jobcenter zu stellen, ist für viele Menschen hoch, besonders wenn unklar ist, ob überhaupt ein Anspruch besteht.

Bringen Sie Licht ins Dunkel: Mit unserem Rechner können Sie unverbindlich, anonym und in wenigen Sekunden überschlagen, ob für Ihren Haushalt (Ihre "Bedarfsgemeinschaft") theoretisch ein Anspruch auf Grundsicherungsgeld besteht. Der Rechner gleicht Ihren groben finanziellen Bedarf (Regelsätze + Miete) mit Ihrem anrechenbaren Einkommen ab.

WICHTIG: Grenzen des Rechners & Ausschlusskriterien

Dieser Check ist bewusst vereinfacht, um Ihnen eine schnelle Orientierung zu geben. Bitte beachten Sie folgende Punkte:

Strategie-Tipp: Der Antrag wirkt auf den 1. des Monats zurück! Haben Sie heute am 28. des Monats Ihren Job verloren oder festgestellt, dass das Geld nicht reicht? Stellen Sie den Antrag beim Jobcenter sofort formlos (z.B. per E-Mail oder Kurzbrief). Das Grundsicherungsgeld wird nach § 37 Abs. 2 SGB II auf den Ersten des Monats zurückgewirkt. Reichen Sie den Antrag erst am 1. des Folgemonats ein, verschenken Sie einen kompletten Monat Geld!
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool liefert lediglich eine Prognose (Ampelsystem) und stellt keinen rechtsverbindlichen Bescheid dar. Wenn das Ergebnis "grenzwertig" oder "eher nicht" lautet, Sie aber Ihre Miete nicht zahlen können, stellen Sie dennoch einen offiziellen Antrag beim Jobcenter oder prüfen Sie Ihren Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag.
Technischer Hinweis: Für eine optimale Darstellung des Rechners nutzen Sie bitte Standard-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari.

Redaktionell geprüft am: 12.08.2026 | Berücksichtigt aktuelle Regelsätze nach SGB II.

1. Dein Haushalt

Was prüft der Vorcheck? Das Jobcenter vergleicht drei Dinge: Was braucht dein Haushalt im Monat (Bedarf)? Was kommt an Einkommen herein? Und wie viel Erspartes ist vorhanden? Ist das Einkommen kleiner als der Bedarf und das Ersparte nicht zu hoch, besteht in der Regel ein Anspruch. Beantworte die Fragen so genau wie möglich. Das Ergebnis ist eine erste Orientierung.

Als Paar zählen Ehe- und Lebenspartner sowie Partner, die zusammen wirtschaften. Alle Personen, die zusammen den Bedarf bilden, nennt man Bedarfsgemeinschaft.

Das Alter bestimmt, wie viel Erspartes du behalten darfst. Je älter, desto mehr. Bei Paaren zählt das Alter beider Partner.

Wie viele Kinder leben im Haushalt?

Trage die Kinder nach Alter ein. Der Regelsatz hängt vom Alter ab. Nur Kinder, die in deinem Haushalt leben, zählen.

Erwachsene Kinder unter 25, die noch bei dir wohnen, haben einen eigenen, etwas niedrigeren Regelsatz.

2. Wohnen und Mehrbedarfe

Die Warmmiete ist die Miete inklusive Nebenkosten und Heizung. Das Jobcenter übernimmt sie, soweit sie angemessen ist.

Wie hoch die Grenze für deine Haushaltsgröße ist, legt deine Stadt oder dein Landkreis fest. Du findest sie auf deren Internetseite oder erfährst sie beim Jobcenter. Lässt du das Feld leer, rechnen wir mit deiner vollen Warmmiete.

Zum Beispiel für Schwangerschaft, Warmwasser mit Strom oder Spezialernährung. Den Betrag kannst du mit unserem Mehrbedarf-Rechner ermitteln. Den Alleinerziehenden-Zuschlag rechnen wir automatisch dazu.

3. Einkommen

Zähle das Einkommen aus Arbeit aller Personen im Haushalt zusammen. Wer nicht arbeitet, lässt beide Felder leer. Bei einem Minijob sind Brutto und Netto gleich. Vom Lohn bleibt ein Freibetrag anrechnungsfrei. Er richtet sich nach dem Brutto.

Zum Beispiel Kindergeld, Unterhalt, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Rente. Dieses Einkommen hat keinen Freibetrag und wird voll angerechnet.

4. Erspartes

Zähle Sparguthaben, Bargeld, Wertpapiere und Ähnliches aller Personen im Haushalt zusammen. Nicht mitzählen musst du geschützte Dinge: ein angemessenes Auto, selbst genutztes Wohneigentum, Hausrat und bestimmte Altersvorsorge.

Regelsätze anpassen (nur nötig, wenn sich die Beträge ändern)

Hier stehen die Regelsätze für 2026 in Euro pro Monat. Ändere sie nur, wenn neue Beträge gelten.

Wichtig: Vereinfachte Orientierung. In der Praxis gelten detaillierte Regeln (Vermögen, exakte Freibeträge, Unterhalt/Kindergeld, Ausbildung/Studium, Unterkunftsangemessenheit, Übergangs-/Schutzfristen u. v. m.). Verbindlich sind die Gesetze und Bescheide des Jobcenters. Stand: 12.08.2026.

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Häufige Fragen (FAQ) zum Grundsicherungsgeld

Kann ich Grundsicherungsgeld beantragen, obwohl ich arbeite (Aufstocker)?

Ja, absolut! Sehr viele Grundsicherungsgeld-Empfänger sind sogenannte "Aufstocker". Wenn Sie im Niedriglohnsektor arbeiten, in Teilzeit sind oder alleinerziehend sind und Ihr Gehalt nicht ausreicht, um den gesetzlichen Mindestbedarf Ihrer Familie (Regelsatz + Miete) zu decken, zahlt das Jobcenter die Differenz als Grundsicherungsgeld aus.

Zwingt mich das Jobcenter zum Umzug, wenn meine Miete zu hoch ist?

Ja, das ist deutlich strenger geworden. Zwar gibt es noch eine Art Karenzzeit im ersten Jahr, allerdings werden die Mietkosten sofort hart gedeckelt: Das Jobcenter übernimmt Ihre Miete nur noch bis maximal zum 1,5-fachen (150 %) der örtlichen Angemessenheitsgrenze. Liegt Ihre Miete noch höher, müssen Sie die Differenz sofort aus eigener Tasche zahlen oder umgehend versuchen, die Kosten zu senken (z. B. durch Umzug oder Untervermietung).

Bekomme ich neben dem Grundsicherungsgeld auch die Krankenkasse bezahlt?

Ja. Wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen, sind Sie automatisch gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Das Jobcenter überweist die monatlichen Beiträge direkt an Ihre Krankenkasse. Ausnahmen gibt es teilweise bei Personen, die zuvor privat versichert waren – hier zahlt das Jobcenter einen Zuschuss zum Basistarif.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardvorlagen zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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