Rechner: Freibeträge auf Einkommen & Aufstockung (Bürgergeld)

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Fachlich geprüft | Stand: 27.04.2026

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Viele Menschen im Bürgergeld-Bezug fragen sich: „Lohnt es sich überhaupt, arbeiten zu gehen, wenn das Jobcenter fast alles wieder abzieht?“ Die Antwort lautet ganz klar: Ja, Arbeit lohnt sich immer. Durch die sogenannten Erwerbstätigenfreibeträge bleibt Ihnen von jedem selbst verdienten Euro ein Teil anrechnungsfrei erhalten. Sie haben also am Ende des Monats immer mehr Geld zur Verfügung als ohne Job.

Berechnen Sie Ihr Plus im Geldbeutel: Unser Rechner ermittelt für Sie, wie hoch Ihr individueller Freibetrag nach § 11b SGB II ausfällt und wie viel Einkommen das Jobcenter tatsächlich auf Ihren Bedarf anrechnet. So erfahren Sie sofort, wie hoch Ihre voraussichtliche „Aufstockung“ (Bürgergeld plus Gehalt) sein wird.

WICHTIG: Die Freibetrag-Stufen (§ 11b SGB II)

Die Höhe Ihres Freibetrags richtet sich nach Ihrem Bruttoeinkommen, wird aber von Ihrem Netto abgezogen. Folgende Stufen gelten aktuell:

Strategie-Tipp: Höhere Werbungskosten geltend machen. Übersteigen Ihre tatsächlichen Ausgaben für den Job (z.B. hohe Fahrtkosten bei weitem Arbeitsweg) die Grenze von 100 Euro? Wenn Ihr Bruttoeinkommen über 400 Euro liegt, können Sie dem Jobcenter die höheren Ausgaben nachweisen. In diesem Fall wird Ihr individueller Freibetrag entsprechend erhöht, statt nur die 100-Euro-Pauschale anzusetzen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Rechner bietet eine vereinfachte Prognose für Ihre Finanzplanung. Die exakte Berechnung im Bescheid des Jobcenters kann durch weitere Faktoren (z.B. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Einkommen anderer Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft oder Rundungsregeln) abweichen. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Technischer Hinweis: Für eine optimale Nutzung und die korrekte Darstellung der Rechenschritte empfehlen wir Standard-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari.

Redaktionell geprüft am: 27.04.2026 | Berücksichtigt die Freibetrags-Reform des Bürgergeldes.

1. Einkommen & Bedarf

Deinen Gesamtbedarf findest du im Bescheid – oder du schätzt ihn mit unserem Bürgergeld-Vorcheck.

2. Feineinstellungen (optional)

Die Zonen lassen sich anpassen (z. B. bei Regeländerungen). Die Netto-Betrachtung hier ist vereinfacht – das Jobcenter rechnet in der Praxis mit zu berücksichtigendem Einkommen und Absetzungen.

Wichtig: Das ist eine vereinfachte Orientierung (Netto-Modell). In der Praxis zählen weitere Einkünfte (z. B. Unterhalt, Kindergeld), Absetzbeträge, Vermögen, Bedarf der BG, Brutto/Netto-Besonderheiten u. a. Verbindlich sind Gesetz/Verordnung und dein Bescheid.

Ist Ihr Fall komplexer als eine Standard-Vorlage?

Unsere kostenlosen Generatoren sind perfekt für alltägliche Standardsituationen. Wenn Sie jedoch ein ganz individuelles Anliegen haben, versteckte Fristen in einem Bescheid prüfen lassen müssen oder Hilfe bei unverständlichem Beamtendeutsch brauchen, übernimmt unsere KI Clerion das für Sie.

Sie suchen kostenlose Infos oder Vorlagen? Hier finden Sie weitere Hilfsangebote:


Häufige Fragen (FAQ) zum Zuverdienst beim Bürgergeld

Warum wird mein Freibetrag vom Brutto berechnet, aber vom Netto abgezogen?

Das ist die gesetzliche Logik des SGB II. Das Brutto dient als Maßstab für die Höhe des Fleiß-Bonus (den Freibetrag). Dieser Freibetrag wird dann von Ihrem tatsächlichen Auszahlungsbetrag (Netto) abgezogen. Das Ergebnis ist das „anrechenbare Einkommen“, das von Ihrem Bürgergeld-Bedarf abgezogen wird. Am Ende haben Sie also: Netto-Lohn + (Bedarf - anrechenbares Einkommen).

Gelten für Schüler und Studenten andere Regeln?

Ja! Für Schüler, Studenten und Auszubildende unter 25 Jahren gibt es eine besonders großzügige Regelung: Einkommen aus Ferienjobs oder Nebenjobs ist bis zur Minijob-Grenze (aktuell 538 Euro) komplett anrechnungsfrei. Das verdiente Geld darf also vollständig behalten werden, ohne dass das Bürgergeld der Eltern gekürzt wird.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardvorlagen zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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