Der Antrag auf Bürgergeld kann umfangreich und für viele Menschen eine Hürde sein. Es ist jedoch ein wichtiger Schritt zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts. Diese Seite bietet Ihnen eine verständliche Anleitung und Tipps, wie Sie den Erstantrag und den Weiterbewilligungsantrag (WBA) erfolgreich stellen.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Bürgergeld wird grundsätzlich **nicht automatisch** gezahlt. Sie müssen die Leistung immer aktiv beim für Sie zuständigen **Jobcenter** beantragen. Wichtig ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung, denn Leistungen werden in der Regel nicht für die Vergangenheit, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt.
Tipp: Wenn Sie in eine Notlage geraten, stellen Sie so schnell wie möglich einen formlosen Antrag (z.B. per E-Mail, Fax oder persönlich), um die Frist zu wahren. Ein Satz wie "Hiermit beantrage ich Bürgergeld zur Sicherung meines Lebensunterhalts." reicht für den Anfang aus. Die umfangreichen offiziellen Formulare können Sie dann nachreichen.
Wenn Sie zum ersten Mal Bürgergeld beantragen, müssen Sie einen umfangreichen Erstantrag ausfüllen. Die offiziellen Formulare erhalten Sie direkt bei Ihrem Jobcenter oder online auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Der Antrag besteht aus dem Hauptantrag (HA) und verschiedenen Anlagen für Ihre spezifische Situation (z.B. Anlage KDU für Unterkunft und Heizung, Anlage EK für Einkommen, Anlage VM für Vermögen, Anlage KI für jedes Kind).
Füllen Sie die Formulare sorgfältig und wahrheitsgemäß aus. Bei Unklarheiten fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach oder nutzen Sie die Ausfüllhinweise, die oft mit den Formularen bereitgestellt werden.
Das Jobcenter benötigt eine Vielzahl von Unterlagen, um Ihren Anspruch zu prüfen. Es ist sehr hilfreich, diese bereits bei der Abgabe des Antrags in Kopie beizufügen. Typischerweise werden benötigt:
Reichen Sie den vollständigen Antrag und die Kopien der Unterlagen bei Ihrem Jobcenter ein. Lassen Sie sich den Empfang des Antrags unbedingt schriftlich bestätigen (z.B. mit einem Eingangsstempel auf einer Kopie des Hauptantrags).
Das Jobcenter prüft dann Ihren Anspruch und schickt Ihnen einen schriftlichen **Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid**. Dies kann einige Wochen dauern. Prüfen Sie diesen Bescheid nach Erhalt sehr sorgfältig! Bei Fehlern haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Bürgergeld wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum bewilligt (meist 6 oder 12 Monate). Bevor dieser **Bewilligungsabschnitt** abläuft, müssen Sie einen **Weiterbewilligungsantrag (WBA)** stellen, damit die Leistungen lückenlos weitergezahlt werden.
Das Jobcenter schickt Ihnen das Formular für den WBA normalerweise rechtzeitig zu. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie selbst aktiv!
Im WBA müssen Sie hauptsächlich Angaben zu Änderungen in Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen machen (z.B. geändertes Einkommen, Umzug, neue Person in der Bedarfsgemeinschaft). Wenn sich nichts geändert hat, können Sie dies entsprechend ankreuzen.
Wichtig: Stellen Sie den Weiterbewilligungsantrag unbedingt **frühzeitig vor Ablauf** des aktuellen Bewilligungsabschnitts, um Zahlungsausfälle zu vermeiden!
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden oder die berechneten Leistungen zu niedrig sein, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Unsere Generatoren können Sie dabei unterstützen: