Bürgergeld beantragen: Eine Anleitung für Ihren Erstantrag und Weiterbewilligungsantrag
Der Antrag auf Bürgergeld kann umfangreich und für viele Menschen eine Hürde sein. Es ist jedoch ein wichtiger Schritt zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts. Diese Seite bietet Ihnen eine verständliche Anleitung und Tipps, wie Sie den Erstantrag und den Weiterbewilligungsantrag (WBA) erfolgreich stellen.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Autor:Sozial-Lotse Team•Letzte Aktualisierung:
Der Grundsatz: Kein Bürgergeld ohne Antrag!
Bürgergeld wird grundsätzlich **nicht automatisch** gezahlt. Sie müssen die Leistung immer aktiv beim für Sie zuständigen **Jobcenter** beantragen. Wichtig ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung, denn Leistungen werden in der Regel nicht für die Vergangenheit, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt.
Tipp: Wenn Sie in eine Notlage geraten, stellen Sie so schnell wie möglich einen formlosen Antrag (z.B. per E-Mail, Fax oder persönlich), um die Frist zu wahren. Ein Satz wie "Hiermit beantrage ich Bürgergeld zur Sicherung meines Lebensunterhalts." reicht für den Anfang aus. Die umfangreichen offiziellen Formulare können Sie dann nachreichen.
Der Erstantrag auf Bürgergeld: Schritt für Schritt
Wenn Sie zum ersten Mal Bürgergeld beantragen, müssen Sie einen umfangreichen Erstantrag ausfüllen. Die offiziellen Formulare erhalten Sie direkt bei Ihrem Jobcenter oder online auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
1. Antragsformulare besorgen und ausfüllen
Der Antrag besteht aus dem Hauptantrag (HA) und verschiedenen Anlagen für Ihre spezifische Situation (z.B. Anlage KDU für Unterkunft und Heizung, Anlage EK für Einkommen, Anlage VM für Vermögen, Anlage KI für jedes Kind).
Füllen Sie die Formulare sorgfältig und wahrheitsgemäß aus. Bei Unklarheiten fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach oder nutzen Sie die Ausfüllhinweise, die oft mit den Formularen bereitgestellt werden.
2. Notwendige Unterlagen und Nachweise zusammenstellen
Das Jobcenter benötigt eine Vielzahl von Unterlagen, um Ihren Anspruch zu prüfen. Es ist sehr hilfreich, diese bereits bei der Abgabe des Antrags in Kopie beizufügen. Typischerweise werden benötigt:
Identitätsnachweis: Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung aller Personen in der Bedarfsgemeinschaft.
Einkommensnachweise: Lohnabrechnungen der letzten Monate, Bescheide über Arbeitslosengeld I, Kindergeld, Unterhalt, Renten etc.
Vermögensnachweise: Kontoauszüge der letzten 3-6 Monate von allen Konten, Sparbücher, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Bausparverträge etc.
Wohnkosten: Aktueller Mietvertrag, letzte Nebenkostenabrechnung, Nachweise über Heizkosten.
Krankenversicherung: Nachweis über Ihre bisherige Krankenversicherung.
Weitere Unterlagen je nach Situation: z.B. Kündigungsschreiben des letzten Arbeitgebers, Scheidungsurteil, ärztliche Atteste für Mehrbedarfe, Schwerbehindertenausweis.
3. Antrag abgeben und auf den Bescheid warten
Reichen Sie den vollständigen Antrag und die Kopien der Unterlagen bei Ihrem Jobcenter ein. Lassen Sie sich den Empfang des Antrags unbedingt schriftlich bestätigen (z.B. mit einem Eingangsstempel auf einer Kopie des Hauptantrags).
Das Jobcenter prüft dann Ihren Anspruch und schickt Ihnen einen schriftlichen **Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid**. Dies kann einige Wochen dauern. Prüfen Sie diesen Bescheid nach Erhalt sehr sorgfältig! Bei Fehlern haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
Der Weiterbewilligungsantrag (WBA)
Bürgergeld wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum bewilligt (meist 6 oder 12 Monate). Bevor dieser **Bewilligungsabschnitt** abläuft, müssen Sie einen **Weiterbewilligungsantrag (WBA)** stellen, damit die Leistungen lückenlos weitergezahlt werden.
Das Jobcenter schickt Ihnen das Formular für den WBA normalerweise rechtzeitig zu. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Sie selbst aktiv!
Im WBA müssen Sie hauptsächlich Angaben zu Änderungen in Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen machen (z.B. geändertes Einkommen, Umzug, neue Person in der Bedarfsgemeinschaft). Wenn sich nichts geändert hat, können Sie dies entsprechend ankreuzen.
Wichtig: Stellen Sie den Weiterbewilligungsantrag unbedingt **frühzeitig vor Ablauf** des aktuellen Bewilligungsabschnitts, um Zahlungsausfälle zu vermeiden!
Was tun bei Problemen oder Ablehnung?
Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden oder die berechneten Leistungen zu niedrig sein, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Unsere Generatoren können Sie dabei unterstützen:
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Beispiel 1 – WBA zu spät gestellt
Ausgangslage: Frau Sommer, Mutter von zwei Kindern, bemerkt am 28. des Monats, dass ihr Bewilligungszeitraum in drei Tagen endet. Sie hat den Brief vom Jobcenter im Alltagsstress vergessen.
Problem: Wenn sie den Antrag nicht sofort stellt, steht sie am 1. des nächsten Monats ohne Miete und Lebensmittelgeld da. Die Bearbeitung dauert oft Wochen.
Maßnahme: Sie reicht den Weiterbewilligungsantrag (WBA) sofort online über jobcenter.digital ein und lädt aktuelle Kontoauszüge hoch. Zusätzlich ruft sie am nächsten Morgen die Hotline an, meldet den „Notfall“ und bittet um prioritäre Bearbeitung oder einen Vorschuss.
Ergebnis: Da alle Unterlagen digital sofort vorlagen, konnte der Sachbearbeiter den Antrag schnell durchwinken. Das Geld kam mit nur drei Tagen Verspätung.
Beispiel 2 – Lückenhafte Kontoauszüge beim Erstantrag
Ausgangslage: Herr Keller beantragt erstmals Bürgergeld. Er reicht Kontoauszüge ein, schwärzt aber alle Empfänger bei Abbuchungen, weil ihm das „privat“ vorkommt.
Problem: Das Jobcenter lehnt die Bearbeitung ab (Mitwirkungspflicht verletzt). Es kann nicht prüfen, ob er z.B. Vermögen verschiebt oder Unterhalt zahlt.
Maßnahme: Er reicht ungeschwärzte Auszüge der letzten 3 Monate nach. Lediglich bei Abbuchungen für eine politische Partei und den Erotik-Versandhandel schwärzt er den Verwendungszweck (was erlaubt ist), lässt aber den Betrag sichtbar.
Ergebnis: Der Antrag wird bewilligt. Herr Keller lernt: Beträge müssen immer sichtbar sein, Texte dürfen bei sensiblen Daten (Religion, Politik, Intimes) geschwärzt werden.
Hinweis: Nutzen Sie jobcenter.digital! Es ist schneller, belegbar und spart Porto. Denken Sie beim WBA immer 6 Wochen im Voraus an den Antrag.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie beantrage ich Bürgergeld?
Sie müssen einen Antrag bei Ihrem zuständigen Jobcenter stellen. Um die Frist zu wahren, können Sie zunächst einen formlosen Antrag einreichen (z.B. per E-Mail oder Fax), um Leistungen ab dem Monat der Antragstellung zu erhalten. Die offiziellen Formulare und Unterlagen können Sie dann nachreichen.
Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf Bürgergeld?
Zu den wichtigsten Unterlagen gehören: Identitätsnachweise für alle Personen in der Bedarfsgemeinschaft, Einkommens- und Vermögensnachweise (z.B. Kontoauszüge der letzten 3-6 Monate), sowie Nachweise über Ihre Wohnkosten (Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung). Es ist ratsam, alle Nachweise in Kopie beizufügen.
Was ist der Unterschied zwischen Erstantrag und Weiterbewilligungsantrag?
Ein Erstantrag ist der erste Antrag, den Sie auf Bürgergeld stellen und ist sehr umfangreich. Ein Weiterbewilligungsantrag (WBA) wird gestellt, um die Leistungen lückenlos weiter zu erhalten, wenn der Bewilligungszeitraum (meist 6 oder 12 Monate) abläuft. Im WBA müssen Sie nur Änderungen in Ihren Verhältnissen angeben.
Was soll ich tun, wenn mein Bürgergeld-Antrag abgelehnt wurde?
Wenn Ihr Antrag auf Bürgergeld abgelehnt wird oder Sie mit der Berechnung der Leistungen nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einzulegen. Dies ist der erste Schritt, um Ihren Anspruch rechtlich prüfen zu lassen.