Das Bürgergeld ist die Grundsicherung für erwerbsfähige Menschen in Deutschland und sichert das soziokulturelle Existenzminimum. Es hat das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgelöst. Diese Seite erklärt, wer Anspruch auf Bürgergeld hat und wie sich die Leistungen zusammensetzen.
Hinweis: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine anerkannte Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt.
Anspruch auf Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) haben Personen, die die folgenden **drei Grundvoraussetzungen** erfüllen:
Personen, die mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einer **Bedarfsgemeinschaft** (BG) leben (z.B. Partner, Kinder unter 25), erhalten ebenfalls Bürgergeld (früher Sozialgeld), wenn sie hilfebedürftig sind.
Die Leistungen des Bürgergeldes bestehen aus mehreren Bausteinen, die den individuellen Bedarf decken sollen:
Der Regelbedarf ist ein pauschaler Geldbetrag, der die Kosten für den täglichen Bedarf wie Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (nicht Heizkosten!), persönliche Pflege, Hausrat und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben decken soll. Die Höhe hängt von der Lebenssituation ab und wird jährlich angepasst.
Regelbedarfsstufe | Für wen? (Beispiele) |
---|---|
Stufe 1 | Alleinstehende / Alleinerziehende |
Stufe 2 | Paare, die eine Bedarfsgemeinschaft bilden (pro Partner) |
Stufe 3 | Volljährige in Einrichtungen / ohne eigenen Haushalt |
Stufe 4, 5, 6 | Kinder und Jugendliche (je nach Alter) |
Zusätzlich zum Regelbedarf übernimmt das Jobcenter die **angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung**. Was als "angemessen" gilt, hängt von den lokalen Richtlinien Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises ab und wird anhand von Faktoren wie Haushaltsgröße, Mietpreis und Wohnungsgröße bewertet. Hierzu gehören die Kaltmiete, die kalten Nebenkosten und die Heizkosten.
Wichtig: Streitigkeiten über die Angemessenheit der Wohnkosten sind sehr häufig. Wenn das Jobcenter Ihre Kosten nicht in voller Höhe übernimmt, sollten Sie den Bescheid genau prüfen und ggf. unseren Widerspruchs-Generator für KdU nutzen.
In bestimmten Lebenssituationen, in denen ein höherer Bedarf anerkannt wird, können Sie zusätzliche Leistungen, sogenannte Mehrbedarfe, erhalten. Diese werden als prozentualer Aufschlag auf den für Sie maßgebenden Regelbedarf gezahlt.
Anspruch auf einen Mehrbedarf besteht zum Beispiel für:
Wenn Ihr Antrag auf einen Mehrbedarf abgelehnt wurde, nutzen Sie unseren Widerspruchs-Generator für Mehrbedarfe.
Neben den laufenden Leistungen können auf gesonderten Antrag auch einmalige Leistungen erbracht werden, z.B. für:
Bürgergeld erhält nur, wer hilfebedürftig ist. Daher werden eigenes Einkommen und Vermögen auf den Bedarf angerechnet. Es gibt jedoch wichtige **Freibeträge und Schonvermögen**, die nicht angerechnet werden dürfen. Fehler bei der Anrechnung sind ein häufiger Grund für zu niedrige Leistungen.
Bei Problemen helfen Ihnen unsere Generatoren für den Widerspruch wegen Einkommensanrechnung oder den Widerspruch wegen Vermögensanrechnung.
Wenn Ihr Antrag auf Bürgergeld grundsätzlich abgelehnt wurde oder Sie mit der Berechnung nicht einverstanden sind, können Sie mit unserem allgemeinen Widerspruchs-Generator Ihre Rechte wahrnehmen.