Rechner: ALG 1 Netto-Höhe berechnen (Auszahlungsbetrag)

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Fachlich geprüft | Stand: 27.04.2026

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Wenn das Gehalt plötzlich wegfällt, zählt jeder Euro. Die drängendste Frage ist dann: "Wie viel Geld überweist mir die Arbeitsagentur am Ende des Monats exakt aufs Konto?" Viele Betroffene schätzen diesen Betrag anfangs leider falsch ein, da sie einfach 60 Prozent von ihrem bisherigen Konto-Geldeingang berechnen.

So rechnet die Behörde wirklich: Die Agentur für Arbeit nutzt nicht Ihr tatsächliches Nettogehalt, sondern berechnet ein fiktives, sogenanntes „pauschaliertes Nettoentgelt“. Mit unserem spezialisierten ALG 1 Netto-Rechner können Sie anhand Ihres bisherigen Bruttogehalts, Ihrer Steuerklasse und eventueller Kinderfreibeträge Ihren voraussichtlichen monatlichen Auszahlungsbetrag präzise abschätzen.

WICHTIG: Berechnungsgrundlage & Kappungsgrenze (§ 149 SGB III)

Ihr Arbeitslosengeld I wird nach einem strengen gesetzlichen Raster ermittelt:

Strategie-Tipp: Steuerklassenwechsel klug nutzen. Wenn eine Arbeitslosigkeit absehbar ist (z. B. durch eine Kündigung mit langer Frist oder einen befristeten Vertrag), kann bei Ehepaaren ein Steuerklassenwechsel sinnvoll sein. Wechselt der künftig Arbeitslose rechtzeitig in die günstigere Steuerklasse III, fällt sein pauschaliertes Netto höher aus – und damit auch das spätere Arbeitslosengeld. Achtung: Das Amt erkennt den Wechsel meist nur an, wenn er zu Beginn des Jahres stattfand, in dem die Arbeitslosigkeit eintritt.
Wichtiger Hinweis: Dieser Netto-Rechner liefert Ihnen einen fundierten Schätzwert für Ihre Haushaltsplanung, ist aber kein rechtsverbindlicher Bescheid. Sondereffekte wie Abfindungen (die zu einer Ruhenszeit führen können) oder stark schwankende Provisionszahlungen können die finale Berechnung der Agentur für Arbeit beeinflussen.

Redaktionell geprüft am: 27.04.2026

Berechnungsgrundlagen

Durchschnitt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit.

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Die Agentur für Arbeit fordert Unterlagen an oder schickt einen komplizierten Bescheid? Clerion hilft dir, die Post zu verstehen und fristgerecht zu antworten.

Häufige Fragen (FAQ) zur ALG 1 Netto-Berechnung

Warum ist mein berechnetes ALG 1 niedriger als 60 % meines alten Nettogehalts?

Das liegt am "pauschalierten Netto". Die Agentur für Arbeit zieht von Ihrem Brutto pauschal 20 % für die Sozialversicherung ab. Wenn Sie in der Realität einen geringeren Sozialversicherungsbeitrag hatten, fällt das pauschalierte Netto der Arbeitsagentur geringer aus als Ihr tatsächliches früheres Nettogehalt. Das Gesetz erlaubt hier leider keine individuelle Anpassung.

Erhöht eine Abfindung mein monatliches Arbeitslosengeld?

Nein. Eine Abfindung ist kein reguläres Arbeitsentgelt und erhöht das Bemessungsentgelt nicht. Schlimmer noch: Wenn Sie für die Abfindung die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten haben (z. B. bei einem Aufhebungsvertrag), verhängt die Arbeitsagentur eine sogenannte Ruhenszeit. Das bedeutet, die Auszahlung des berechneten ALG 1 verschiebt sich nach hinten.

Was passiert, wenn ich während des ALG 1-Bezugs einen Nebenjob annehme?

Sie dürfen einen Nebenjob ausüben, solange Sie unter 15 Stunden pro Woche bleiben (ab 15 Stunden gelten Sie nicht mehr als arbeitslos!). Von Ihrem Nettoverdienst aus dem Nebenjob dürfen Sie einen Freibetrag von 165 Euro im Monat anrechnungsfrei behalten. Alles, was Sie darüber hinaus verdienen, wird von Ihrem ALG 1-Auszahlungsbetrag abgezogen.

Quellen & weiterführende Links

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