Fachlich geprüft | Stand: 27.04.2026
Direkt zum kostenlosen ALG 1 Netto-Rechner springenWenn das Gehalt plötzlich wegfällt, zählt jeder Euro. Die drängendste Frage ist dann: "Wie viel Geld überweist mir die Arbeitsagentur am Ende des Monats exakt aufs Konto?" Viele Betroffene schätzen diesen Betrag anfangs leider falsch ein, da sie einfach 60 Prozent von ihrem bisherigen Konto-Geldeingang berechnen.
So rechnet die Behörde wirklich: Die Agentur für Arbeit nutzt nicht Ihr tatsächliches Nettogehalt, sondern berechnet ein fiktives, sogenanntes „pauschaliertes Nettoentgelt“. Mit unserem spezialisierten ALG 1 Netto-Rechner können Sie anhand Ihres bisherigen Bruttogehalts, Ihrer Steuerklasse und eventueller Kinderfreibeträge Ihren voraussichtlichen monatlichen Auszahlungsbetrag präzise abschätzen.
Ihr Arbeitslosengeld I wird nach einem strengen gesetzlichen Raster ermittelt:
Redaktionell geprüft am: 27.04.2026
Das liegt am "pauschalierten Netto". Die Agentur für Arbeit zieht von Ihrem Brutto pauschal 20 % für die Sozialversicherung ab. Wenn Sie in der Realität einen geringeren Sozialversicherungsbeitrag hatten, fällt das pauschalierte Netto der Arbeitsagentur geringer aus als Ihr tatsächliches früheres Nettogehalt. Das Gesetz erlaubt hier leider keine individuelle Anpassung.
Nein. Eine Abfindung ist kein reguläres Arbeitsentgelt und erhöht das Bemessungsentgelt nicht. Schlimmer noch: Wenn Sie für die Abfindung die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten haben (z. B. bei einem Aufhebungsvertrag), verhängt die Arbeitsagentur eine sogenannte Ruhenszeit. Das bedeutet, die Auszahlung des berechneten ALG 1 verschiebt sich nach hinten.
Sie dürfen einen Nebenjob ausüben, solange Sie unter 15 Stunden pro Woche bleiben (ab 15 Stunden gelten Sie nicht mehr als arbeitslos!). Von Ihrem Nettoverdienst aus dem Nebenjob dürfen Sie einen Freibetrag von 165 Euro im Monat anrechnungsfrei behalten. Alles, was Sie darüber hinaus verdienen, wird von Ihrem ALG 1-Auszahlungsbetrag abgezogen.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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