Opfer einer Straftat zu werden – sei es durch einen dreisten Betrug im Internet, Identitätsdiebstahl oder eine Sachbeschädigung – ist extrem belastend. Oft fühlt man sich ohnmächtig und scheut den Weg zur nächsten Polizeiwache, nicht zuletzt, weil man unsicher ist, wie man den Vorfall richtig und lückenlos schildern soll.
Machen Sie den ersten Schritt zur Aufklärung: Eine strukturierte und präzise Sachverhaltsschilderung hilft den Ermittlungsbehörden enorm. Unser Text-Helfer nimmt Sie an die Hand: Beantworten Sie einfache Fragen zum Tathergang, und unser Generator erstellt einen sachlichen, chronologisch korrekten Text. Diesen können Sie anschließend einfach kopieren und in das offizielle Formular der Onlinewache Ihres Bundeslandes einfügen.
Bevor Sie beginnen, beachten Sie zwingend diese Grundregeln:
Redaktionell geprüft am: 26.04.2026
Kopieren Sie diesen Text und fügen Sie ihn im Feld „Sachverhalt“ der offiziellen Onlinewache ein. Ergänzen Sie dort ggf. Uploads (Screenshots, Belege, Kontoauszug, Chatverlauf).
Wählen Sie Ihr Bundesland (Sie gelangen auf die offizielle Polizei-Seite):
Tipp: Für allgemeine Infos zu Onlinewachen gibt es auch ein offizielles Portal der Länderpolizeien.
Nein. Sie können (und sollten) auch dann Anzeige erstatten, wenn Ihnen der Täter völlig unbekannt ist (sogenannte "Anzeige gegen Unbekannt"). Gerade bei Internetbetrug ermittelt die Polizei häufig über Bankdaten, IP-Adressen oder Telefonnummern die wahre Identität der Kriminellen.
Nicht automatisch. Die Polizei ist ausschließlich für die Strafverfolgung zuständig (also den Täter zu bestrafen). Um Ihr Geld wiederzubekommen (Zivilrecht), müssen Sie den Täter in der Regel zusätzlich selbst auf Schadensersatz verklagen. Das polizeiliche Aktenzeichen ist dafür jedoch eine wichtige Grundlage.
Eine einmal erstattete Strafanzeige (die reine Mitteilung über eine Straftat) können Sie nicht "zurückziehen". Bei sogenannten Offizialdelikten (wie Betrug, Diebstahl, Körperverletzung) muss der Staat ermitteln, sobald er davon erfährt. Lediglich bei reinen Antragsdelikten (z.B. einfache Beleidigung) können Sie den notwendigen "Strafantrag" wieder zurücknehmen.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardvorlagen zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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Nutzen Sie unseren Digitalen Lotsen. Er führt Sie in wenigen Klicks zielsicher zum passenden Ratgeber, Rechner oder Generator für Ihr Anliegen.
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