Generator: Sachverhalt für die Online-Strafanzeige (Polizei) formulieren

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Opfer einer Straftat zu werden – sei es durch einen dreisten Betrug im Internet, Identitätsdiebstahl oder eine Sachbeschädigung – ist extrem belastend. Oft fühlt man sich ohnmächtig und scheut den Weg zur nächsten Polizeiwache, nicht zuletzt, weil man unsicher ist, wie man den Vorfall richtig und lückenlos schildern soll.

Machen Sie den ersten Schritt zur Aufklärung: Eine strukturierte und präzise Sachverhaltsschilderung hilft den Ermittlungsbehörden enorm. Unser Text-Helfer nimmt Sie an die Hand: Beantworten Sie einfache Fragen zum Tathergang, und unser Generator erstellt einen sachlichen, chronologisch korrekten Text. Diesen können Sie anschließend einfach kopieren und in das offizielle Formular der Onlinewache Ihres Bundeslandes einfügen.

WICHTIG: Notfälle, Abgrenzung & Wahrheitspflicht

Bevor Sie beginnen, beachten Sie zwingend diese Grundregeln:

Praxis-Tipp: Beweise sofort sichern. Der beste Text nützt den Ermittlern wenig ohne entsprechende Beweise. Sichern Sie umgehend alle relevanten Daten: Machen Sie Screenshots von Chatverläufen, speichern Sie verdächtige E-Mails (inklusive Header-Daten), notieren Sie Täter-Handynummern, Bankverbindungen (IBAN) oder Krypto-Adressen. Bei der Onlinewache der Polizei können Sie diese Beweise meist direkt als Datei (PDF/JPG) hochladen.
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool dient ausschließlich der sprachlichen Strukturierung Ihres Sachverhalts und stellt keine Rechtsberatung dar. Ihr Vorgang wird von uns nicht gespeichert oder weitergeleitet. Bei schweren Straftaten (z. B. Körperverletzung, Sexualdelikten oder schwerem Raub) raten wir dringend von einer Online-Anzeige ab. Wenden Sie sich stattdessen persönlich an eine Polizeidienststelle oder suchen Sie Hilfe beim Weißen Ring.
Technischer Hinweis: Um den generierten Text problemlos in die Zwischenablage zu kopieren oder als Gedächtnisstütze (PDF) herunterzuladen, nutzen Sie bitte einen Desktop-Browser wie Chrome, Firefox oder Safari.

Redaktionell geprüft am: 26.04.2026

1. Was ist passiert? (Delikt)
2. Wo ist es passiert?
3. Wer ist der Täter? (Soweit bekannt)

Tragen Sie ein, was Sie wissen. Wenn unbekannt: leer lassen. Keine Sorge – Anzeige ist auch gegen Unbekannt möglich.

4. Der Schaden

Ihr Text für die Polizei

Kopieren Sie diesen Text und fügen Sie ihn im Feld „Sachverhalt“ der offiziellen Onlinewache ein. Ergänzen Sie dort ggf. Uploads (Screenshots, Belege, Kontoauszug, Chatverlauf).


Schritt 2: Zur Onlinewache Ihres Bundeslandes

Wählen Sie Ihr Bundesland (Sie gelangen auf die offizielle Polizei-Seite):

Tipp: Für allgemeine Infos zu Onlinewachen gibt es auch ein offizielles Portal der Länderpolizeien.

Häufige Fragen (FAQ) zur Strafanzeige

Muss ich den Namen des Täters kennen?

Nein. Sie können (und sollten) auch dann Anzeige erstatten, wenn Ihnen der Täter völlig unbekannt ist (sogenannte "Anzeige gegen Unbekannt"). Gerade bei Internetbetrug ermittelt die Polizei häufig über Bankdaten, IP-Adressen oder Telefonnummern die wahre Identität der Kriminellen.

Bekomme ich durch die Strafanzeige mein Geld zurück?

Nicht automatisch. Die Polizei ist ausschließlich für die Strafverfolgung zuständig (also den Täter zu bestrafen). Um Ihr Geld wiederzubekommen (Zivilrecht), müssen Sie den Täter in der Regel zusätzlich selbst auf Schadensersatz verklagen. Das polizeiliche Aktenzeichen ist dafür jedoch eine wichtige Grundlage.

Kann ich eine Strafanzeige wieder zurückziehen?

Eine einmal erstattete Strafanzeige (die reine Mitteilung über eine Straftat) können Sie nicht "zurückziehen". Bei sogenannten Offizialdelikten (wie Betrug, Diebstahl, Körperverletzung) muss der Staat ermitteln, sobald er davon erfährt. Lediglich bei reinen Antragsdelikten (z.B. einfache Beleidigung) können Sie den notwendigen "Strafantrag" wieder zurücknehmen.

Quellen & weiterführende Links

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardvorlagen zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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