Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schützt Arbeitnehmer vor Überlastung und regelt verbindlich die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit, Mindestpausen und Ruhezeiten. Mit diesem Checker prüfst du sofort, ob deine Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten den gesetzlichen Vorgaben des ArbZG entsprechen und ob mögliche Verstöße vorliegen.
Rechtlicher Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung oder verbindliche Auskunft. Bei Verstößen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Betriebsrat, eine Gewerkschaft, die Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Fachlich geprüft und zuletzt aktualisiert am 20.12.2025.
Grundsätzlich sind maximal 8 Stunden pro Werktag erlaubt. Eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist nur zulässig, wenn innerhalb von 6 Monaten oder 24 Wochen ein Ausgleich erfolgt.
Arbeitszeiten von über 10 Stunden pro Tag sind grundsätzlich unzulässig. Dauerhafte Verstöße können Ordnungswidrigkeiten darstellen und vom Gewerbeaufsichtsamt geahndet werden.
Nach dem Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitnehmer grundsätzlich eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einhalten. In bestimmten Branchen sind begrenzte Ausnahmen möglich.
Ja. In einzelnen Branchen wie Pflege, Krankenhaus oder Gastgewerbe darf die Ruhezeit auf bis zu 10 Stunden verkürzt werden, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt.
Gesetzliche Ruhepausen zählen grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit. Ab mehr als 6 Stunden Arbeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, ab mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten.
Nein. Der Checker dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle arbeitsrechtliche Beratung.