Schonvermögen – Kurzcheck 2025

Mit diesem Tool prüfst du in wenigen Schritten, ob dein Vermögen voraussichtlich innerhalb des Schonvermögens liegt. Gib deine Ersparnisse, einen groben Kfz-Zeitwert (falls vorhanden) und die Haushaltsgröße an.

Alle Grenzwerte sind editierbar (siehe „Feineinstellungen“), damit du regionale oder jahresaktuelle Besonderheiten abbilden kannst. Ergebnis: im Rahmen, knapp oder darüber – jeweils mit Hinweistext.

1. Deine Angaben

Tipp: Haushaltsgröße = Personen der Bedarfsgemeinschaft. Der Kfz-Wert kann geschätzt werden (z. B. Schwacke, Online-Bewertungen).

2. Feineinstellungen (optional)

Vereinfachung: Das Kfz ist bis zum Cap geschützt. Nur der Überhang wird als Vermögen gezählt. In echten Fällen gelten weitere Regeln (z. B. Altersvorsorge, selbstgenutztes Wohneigentum, Zweckbindungen).

So prüft der Kurzcheck (vereinfacht)

  1. Freibetrag je Person: Haushaltsgröße × Grundfreibetrag.
  2. Kfz-Bewertung: Kfz-Wert bis zum Cap bleibt unberücksichtigt, nur der Überhang zählt.
  3. Vergleich: Ersparnisse + Kfz-Überhang vs. gesamter Freibetrag ⇒ Ergebnis im Rahmen / knapp / darüber.

Dieser Kurzcheck ist eine Orientierung. Verbindlich sind die gesetzlichen Regelungen und dein Bescheid.

FAQ: Schonvermögen beim Bürgergeld

Gilt das Auto immer als geschütztes Vermögen?

Vereinfacht ja – bis zu einem angemessenen Wert (hier per Cap einstellbar). Ein darüber liegender Anteil kann als Vermögen zählen.

Welche Vermögensarten sind außerdem geschützt?

Unter anderem bestimmte Altersvorsorgeformen, notwendiger Hausrat und oft selbstgenutztes Wohneigentum (unter Bedingungen). Diese Details bildet der Kurzcheck nicht vollständig ab.

Wie genau ist das Ergebnis „knapp“?

„Knapp“ bedeutet, dass dein Vermögen innerhalb der gewählten ±-Prozent-Zone um den Freibetrag liegt. In solchen Fällen empfiehlt sich eine Beratung/Nachweissichtung.

Wichtig: Das ist eine vereinfachte Einschätzung. In der Praxis gibt es weitere Regeln, z. B. zu Altersvorsorge, selbstgenutztem Wohneigentum, zweckgebundenen Leistungen, Bausparverträgen, Vermögensübertragungen, Karenzzeiten u. v. m. Maßgeblich ist der Bescheid.

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