Fachlich geprüft | Stand: 27.04.2026
Direkt zum kostenlosen Schonvermögens-Check springenMuss ich erst mein gesamtes Erspartes aufbrauchen, bevor ich staatliche Hilfe bekomme? Muss ich mein Auto verkaufen? Diese Fragen bereiten vielen Menschen schlaflose Nächte, wenn sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen müssen. Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber schützt einen Teil Ihrer Rücklagen, damit Sie nicht vor dem finanziellen Nichts stehen.
Prüfen Sie Ihr finanzielles Polster: Das sogenannte Schonvermögen ist der Betrag, den Sie behalten dürfen, ohne dass das Jobcenter Ihnen Leistungen verweigert. Mit diesem Tool können Sie anhand Ihrer Ersparnisse, des Wertes Ihres Autos und der Größe Ihres Haushalts in wenigen Schritten überschlagen, ob Ihr Vermögen sicher ist oder ob das Jobcenter voraussichtlich eine Anrechnung vornimmt.
Das SGB II unterscheidet streng zwischen dem ersten Jahr des Leistungsbezugs und der Zeit danach:
Redaktionell geprüft am: 27.04.2026
Dieser Kurzcheck ist eine Orientierung. Verbindlich sind die gesetzlichen Regelungen und dein Bescheid.
Vereinfacht ja – bis zu einem angemessenen Wert (hier per Schutzgrenze einstellbar). Ein darüber liegender Anteil kann als Vermögen zählen.
Unter anderem bestimmte Altersvorsorgeformen, notwendiger Hausrat und oft selbstgenutztes Wohneigentum (unter Bedingungen). Diese Details bildet der Kurzcheck nicht vollständig ab.
„Knapp“ bedeutet, dass dein Vermögen innerhalb der gewählten ±-Prozent-Zone um den Freibetrag liegt. In solchen Fällen empfiehlt sich eine Beratung/Nachweissichtung.
Wichtig: Das ist eine vereinfachte Einschätzung. In der Praxis gibt es weitere Regeln, z. B. zu Altersvorsorge, selbstgenutztem Wohneigentum, zweckgebundenen Leistungen, Bausparverträgen, Vermögensübertragungen, Karenzzeiten u. v. m. Maßgeblich ist der Bescheid.
Nein, auf gar keinen Fall! Wenn Sie Vermögen kurz vor oder während des Bürgergeld-Bezugs mutwillig verschleudern oder verschenken, um sich "bedürftig" zu machen, gilt dies als sozialwidriges Verhalten. Das Jobcenter kann die Leistungen verweigern oder die Beschenkten rechtlich zwingen, das Geld zurückzuzahlen.
Ja. Das Vermögen der Kinder wird bei der Berechnung der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Aber: Auch Kinder haben einen eigenen Freibetrag von 15.000 Euro (während und nach der Karenzzeit). Nur wenn das Geld auf dem Sparbuch des Kindes diese Summe übersteigt, wird der überschüssige Betrag auf den Bedarf angerechnet.
Zum Vermögen zählen alle verwertbaren Güter. Dazu gehören Bargeld, Girokonten, Tagesgeld, Sparbücher, Bausparverträge, Aktien, Fonds, Krypto-Währungen, PayPal-Guthaben, wertvoller Schmuck (kein normaler Ehering), Gemälde, Lebensversicherungen (sofern sie vorzeitig kündbar sind) sowie Autos und Immobilien.
Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.
Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardvorlagen zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.
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