Überstunden-Vergütungscheck – Auszahlung oder Freizeitausgleich?

Wann müssen Überstunden vergütet werden und wann besteht nur Anspruch auf Freizeitausgleich? Mit diesem Überstunden-Vergütungscheck prüfst du, ob dir eine Auszahlung von Überstunden zusteht und wie du deine Mehrarbeit korrekt nachweisen kannst.

Hinweis: Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder eine qualifizierte Fachstelle.

Fachlich geprüft und zuletzt aktualisiert am 14.12.2025.

1) Grundlage der Überstunden

Voraussetzung: Ohne Anordnung/Billigung besteht meist kein Anspruch auf Vergütung.

2) Vertrag & Zuschläge

Wenn vertraglich geregelt: Gib hier den Prozentsatz ein (z.B. 25). Wenn nicht: 0 belassen.

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Mangelnde Dokumentation ist der häufigste Grund für Streitigkeiten. Clerion hilft dir, deine Stunden exakt zu belegen und die Auszahlung einzufordern.

Häufige Fragen zur Überstundenvergütung

Müssen Überstunden immer bezahlt werden?

Nein. Ein Anspruch auf Bezahlung besteht in der Regel nur, wenn Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet wurden. Andernfalls kann der Anspruch entfallen.

Was gilt bei Freizeitausgleich statt Auszahlung?

Häufig sieht der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vor, dass Überstunden vorrangig durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Eine Auszahlung erfolgt meist nur, wenn Freizeitausgleich nicht möglich ist.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge?

Gesetzlich vorgeschrieben sind Überstundenzuschläge grundsätzlich nicht. Sie ergeben sich meist aus Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen.

Wie kann ich meine Überstunden nachweisen?

Wichtig ist eine möglichst genaue Dokumentation der Arbeitszeiten, zum Beispiel durch Stundenzettel, Zeiterfassungssysteme oder E-Mails. Der Nachweis ist entscheidend für die Durchsetzung von Ansprüchen.

Ersetzt dieser Überstunden-Check eine Rechtsberatung?

Nein. Der Rechner dient der allgemeinen Orientierung und Ersteinschätzung und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.