Checker: Überstunden-Vergütung & Auszahlung berechnen

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Fachlich geprüft | Stand: 27.04.2026

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Ein paar Minuten länger hier, eine Sonderschicht dort – Überstunden gehören in vielen Branchen zum Alltag. Doch am Ende des Monats stellt sich oft die Frage: Wurde diese Mehrarbeit fair entlohnt? Während einige Unternehmen jeden Handgriff dokumentieren, herrscht in anderen Betrieben das Prinzip "Vertrauensarbeitszeit", was häufig zu unbezahlter Mehrarbeit führt.

Kennen Sie Ihre Rechte: Ihr Arbeitgeber darf nicht unbegrenzt Gratis-Arbeit von Ihnen verlangen. Mit unserem Checker können Sie prüfen, ob die Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag zur Abgeltung von Überstunden überhaupt rechtmäßig sind, wie hoch Ihr voraussichtlicher Brutto-Auszahlungsbetrag inklusive etwaiger Zuschläge wäre und welche Fristen Sie bei der Geltendmachung unbedingt einhalten müssen.

WICHTIG: Die Falle der Pauschalabgeltung

Viele Arbeitsverträge enthalten Formulierungen wie: "Erforderliche Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten." Solche Klauseln sind in den meisten Fällen unwirksam!

Strategie-Tipp: Das Überstunden-Tagebuch. Seit dem BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung muss Ihr Arbeitgeber Ihre Zeiten eigentlich erfassen. Tut er dies nicht lückenlos, führen Sie ein eigenes detailliertes Protokoll (Datum, Dauer, Tätigkeit und Anordnung durch wen?). Sichern Sie zudem Belege wie E-Mails, die Sie nach Feierabend verschickt haben, oder Protokolle von Kundenterminen. Dies ist Ihre Lebensversicherung bei einem späteren Rechtsstreit.
Wichtiger Hinweis: Dieser Checker bietet eine automatisierte Plausibilitätsprüfung Ihrer vertraglichen Situation. Er berücksichtigt jedoch keine branchenspezifischen Tarifverträge (z. B. im Baugewerbe oder Gesundheitswesen), die oft eigene Zuschlagsregelungen für Nacht- oder Sonntagsarbeit enthalten. Bei hohen Forderungssummen sollten Sie vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine Fachberatung bei einer Gewerkschaft oder einem Anwalt für Arbeitsrecht suchen.
Technischer Hinweis: Für die korrekte Berechnung der Brutto-Werte nutzen Sie bitte aktuelle Browser wie Chrome, Firefox oder Safari.

Redaktionell geprüft am: 27.04.2026

1) Grundlage der Überstunden

Voraussetzung: Ohne Anordnung/Billigung besteht meist kein Anspruch auf Vergütung.

2) Vertrag & Zuschläge

Wenn vertraglich geregelt: Gib hier den Prozentsatz ein (z.B. 25). Wenn nicht: 0 belassen.

Clerion – Dokumentation leicht gemacht

Mangelnde Dokumentation ist der häufigste Grund für Streitigkeiten. Clerion hilft dir, deine Stunden exakt zu belegen und die Auszahlung einzufordern.

Häufige Fragen (FAQ) zur Überstunden-Auszahlung

Habe ich gesetzlich immer Anspruch auf einen Überstundenzuschlag (z.B. 25 %)?

Überraschenderweise nein. Es gibt in Deutschland kein allgemeines Gesetz, das einen prozentualen Zuschlag vorschreibt. Ein Anspruch auf die bloße Grundvergütung (1:1 Auszahlung) besteht jedoch fast immer. Zuschläge von 25 % oder 50 % ergeben sich meist nur aus Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder expliziten Klauseln in Ihrem persönlichen Arbeitsvertrag.

Kann mich der Chef zwingen, Überstunden abzubummeln statt auszuzahlen?

Das Direktionsrecht des Arbeitgebers erlaubt dies nur, wenn es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung so vorgesehen ist. Fehlt eine solche Regelung ("Freizeitausgleich"), können Sie grundsätzlich auf der Auszahlung in Geld bestehen. Umgekehrt darf der Chef Sie auch nicht gegen Ihren Willen zur Auszahlung zwingen, wenn Sie lieber frei hätten.

Was passiert mit meinen Überstunden bei einer Kündigung?

Überstunden verfallen nicht einfach durch eine Kündigung. Wenn ein Freizeitausgleich wegen der kurzen Restlaufzeit des Vertrages nicht mehr möglich ist, müssen die restlichen Stunden mit der letzten Gehaltsabrechnung finanziell abgegolten werden. Prüfen Sie hier genau Ihr Abschlusszeugnis und die Abrechnung!

Quellen & wichtige Urteile

Wer hat diese Inhalte erstellt?

        Unsere Ratgeber und Generatoren basieren auf der strikten Auswertung aktueller Gesetzestexte. Sie werden von Jan (Projektleitung) & Team entwickelt und durch unser Netzwerk aus Fachberatern regelmäßig auf fachliche Korrektheit geprüft.

Wichtiger Hinweis: Unser Tool generiert Standardverträge zur Selbsthilfe und ersetzt keine anwaltliche Einzelfallprüfung.    

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