Wann müssen Überstunden ausbezahlt werden? Oft regeln Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, ob dir eine finanzielle Vergütung (Überstundenzuschlag) oder Freizeitausgleich zusteht. Prüfe mit diesem Check deinen Anspruch, entlarve unwirksame Klauseln zur "Pauschalabgeltung" und erfahre, wie du deine Mehrarbeit rechtssicher dokumentierst.
Hinweis: Diese Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an eine Verbraucherzentrale oder eine qualifizierte Fachstelle.
Fachlich geprüft und zuletzt aktualisiert am 02.01.2026.
Nein. Ein Anspruch auf Bezahlung besteht in der Regel nur, wenn Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet wurden. Andernfalls kann der Anspruch entfallen.
Häufig sieht der Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vor, dass Überstunden vorrangig durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Eine Auszahlung erfolgt meist nur, wenn Freizeitausgleich nicht möglich ist.
Gesetzlich vorgeschrieben sind Überstundenzuschläge grundsätzlich nicht. Sie ergeben sich meist aus Tarifverträgen oder individuellen Arbeitsverträgen.
Wichtig ist eine möglichst genaue Dokumentation der Arbeitszeiten, zum Beispiel durch Stundenzettel, Zeiterfassungssysteme oder E-Mails. Der Nachweis ist entscheidend für die Durchsetzung von Ansprüchen.
Nein. Der Rechner dient der allgemeinen Orientierung und Ersteinschätzung und ersetzt keine individuelle rechtliche Beratung.